BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 257

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Herr Staatssekretär, ich wünsche, dass in Österreich jeder Bürger, ob er in Reutte oder in Vandans in Vorarlberg oder in Gurk in Kärnten oder in Wien lebt, gleich viel wert ist, aber das ist derzeit nicht der Fall. Herr Staatssekretär! Bitte schauen Sie sich das ein­mal an! Ich möchte Sie im Namen der gesamten ländlichen Bevölkerung bitten, das in die Realität umzusetzen. Es kann ja nicht so sein, dass wir, obwohl es nur etwas über 70 Städte gibt in Österreich, aber über 2 300 Gemeinden, die Zweiten bei diesen Ver­handlungen sind, die Zweiten nach dem Städtebund. Der Städtebund holt sich die Ro­sinen, und der Gemeindebund ist nicht stark genug ... (Zwischenruf des Bundesrates Gruber.) – Nein, der Gemeindebund hat 56 Prozent, und der Städtebund hat nur 44 Prozent! Lieber Kollege Gruber, du bist doch lange Bürgermeister gewesen, auch nicht einer so großen Stadt. Also glaub mir, dass wir auf dem richtigen Weg wären, wenn wir es in Österreich zuwege brächten, dass jeder Österreicher, ganz gleich, wo er wohnt, gleich viel wert ist. Das ist unsere Aufgabe.

Herr Staatssekretär, geben Sie es jetzt vor Weihnachten zu, und sagen Sie, das wäre richtig, und wir werden es schaffen! – Danke. (Allgemeine Heiterkeit. – Beifall des Bun­desrates Mitterer.)

14.52


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Bader. Ich erteile es ihm.

 


14.52.13

Bundesrat Karl Bader (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Um des Weihnachtsfriedens willen kann man auch nicht alles tun. – Ich möchte zum Finanzausgleich anmerken, dass der Finanzausgleich zwar vielerorts als sehr abstraktes Instrument gesehen wird, er aber tatsächlich ganz einfach gelebte Poli­tik ist für die Menschen in unserem Land, dass damit entsprechende Unterstützung für die Sorgen und Anliegen der Menschen zum Ausdruck gebracht und auch gewährt wird.

Durch den Finanzausgleich werden die Bundessteuern auf die Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden in ganz wesentlichem Ausmaß aufgeteilt und sind na­türlich in diesen Gebietskörperschaften eine wesentliche Finanzierungsgrundlage für sämtliche Aufgaben, die damit in Verbindung stehen. Er beruht aber – ganz wesent­lich – auf einer Einigung aller Gebietskörperschaften. Ich denke daher, dass wir als Ländervertreter und als Länderkammer es als unsere Aufgabe sehen müssen, den Ab­schluss des Finanzausgleiches entsprechend zu unterstützen und nicht dagegen zu stimmen. Mit einer Gegenstimme würden wir den Ländern und Gemeinden sehr mas­siv in den Rücken fallen.

Ich glaube auch, im Gegensatz zu dir, lieber Kollege Kampl, dass gerade dieser Fi­nanzausgleich im Hinblick auf die Gemeinden unter 10 000 Einwohnern ein beachtli­cher Meilenstein und ein gewaltiger Fortschritt ist. Ich kann dir schon in einem in gewis­ser Weise beipflichten, nämlich dass die komplette Überwindung des abgestuften Be­völkerungsschlüssels noch nicht gelungen ist, aber wir sind auch in dieser Frage einen Schritt weitergekommen.

Dieser abgestufte Bevölkerungsschlüssel mit einer sehr unterschiedlichen Wertigkeit der Bürgerinnen und Bürger in größeren und kleineren Gemeinden ist historisch be­dingt und sicherlich nicht mehr zeitgemäß, aber ich denke, dass ein großer Schritt ge­rade mit diesem Finanzausgleich für die kleineren Gemeinden gelungen ist.

Die wesentlichen Neuerungen sind vor allem die Verlängerung der Geltungsdauer. Ich glaube, mit einer 50-prozentigen Verlängerung auf sechs Jahre können wir für die Ge-


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