Ich sage ganz offen dazu: In einem Staatswesen kann es nur auf Basis von Vertrauen funktionieren. Und wenn Gebietskörperschaften miteinander etwas vereinbaren, in einer Form und in einer Dichte, dass klar ist, wer was zu tun hat – unter Umständen so wie der Stabilitätspakt, den wir auch hier vorliegen haben –, dann muss es sein Bewenden haben, dass sich jemand verpflichtet, das einzuhalten. Es besteht immer die Gefahr, dass aus irgendwelchen Erwägungen heraus solche Vereinbarungen nicht eingehalten werden. Das ist aber Aufgabe der jeweiligen Kontrollinstanzen in der jeweiligen Gebietskörperschaft, das aufzuzeigen und entsprechend dafür zu sorgen, dass die dortige Exekutive sich daran hält.
Ich verweise daher dieses Problem an den Niederösterreichischen Landtag, wenn das stimmt, denn dort wäre das richtige Gremium, zu sagen: Landesregierung, Herr Landeshauptmann, Sie haben unterschrieben! Wo ist die Verwendung dieser Mittel?
Ich denke, dieses Einhalten des Prozedere sollten wir auch generell durchziehen. Es ist hier der Bundesrat. Was soll der Bund machen? Die Gouvernante für alle nachgeordneten Gebietskörperschaften spielen? Wir haben einen föderalen Staat mit demokratisch legitimierten und gewählten Instanzen. Und da kann es nicht sein, dass von Bundesebene aus in einer Art Gouvernantensituation jedes Problem bis hinunter geregelt wird. Dafür sind in jeder Gebietskörperschaft die dafür gewählten Organe und die bestellten Organe verantwortlich.
Der Bund kann mit ihnen etwas regeln, der Bund kann Rahmengesetzgebungen machen, aber der Bund kann nicht den Oberaufseher spielen, so auch nicht den internen Finanzausgleich in einem Bundesland regeln. Auch dort gilt: Es hat jedes Bundesland selbst die Regelungen vorzunehmen.
Die Vermögensteuer will ich hier nicht diskutieren, weil sie nicht Gegenstand ist und wir sicher genug Gelegenheiten haben werden, auch hier im Bundesrat noch die Frage der Art der Besteuerung zu diskutieren, und dies auf diesen Zeitpunkt verschieben.
Darf ich die dritte positive Nachricht erwähnen, die Frage der Verteilung der 153 Millionen €. Das wurde auch von den Herren Bundesräten Ing. Kampl und Sodl angesprochen. Ganz kurz: Es steht in § 9 Abs. 11 der hier vorliegenden neuen Fassung des Finanz-Verfassungsgesetzes, dass der abgestufte Bevölkerungsschlüssel in einer Summe bis zu 100 Millionen € – möglichst nahe an 100 Millionen €, also 99,999 Millionen € – ausschließlich für die Abminderung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels der Gemeinden bis 10 000 Einwohner zur Verfügung steht.
Das heißt, von den 153 Millionen € – oder wie es Bundesrat Winterauer richtig gerechnet hat, eigentlich 163 Millionen €, weil noch die 10 Millionen € an Extrazahlung für die finanzschwachen größeren Gemeinden dazukommen – gehen vorneweg 100 Millionen € für die Gemeinden bis 10 000 Einwohner durch die Veränderung, nämlich Verminderung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels. Da ist ein Schwerpunkt für viele kleine Gemeinden gesetzt.
Es stimmt auch nicht, dass der abgestufte Bevölkerungsschlüssel bei der größten das Siebenfache von der kleinen Gemeinde ausmachen kann. (Bundesrat Ing. Kampl: Nein, die gesamte Steuerquote pro Kopf!) – Ja, aber die hängt ja von vielerlei Faktoren ab, unter anderem – richtig angesprochen – von der Kommunalsteuer.
Ich möchte den abgestuften Bevölkerungsschlüssel, den fast alle Bundesräte angesprochen haben, kurz ansprechen. Weil gesagt wurde, die SPÖ hat hier Widerstand gehabt: Wie Sie an den Wortmeldungen der SPÖ-Bundesräte hier gehört haben, ist die diesbezügliche Meinung auch in der Sozialdemokratie sehr stark vom Marx’schen Grundsatz „Sein bestimmt Bewusstsein“ geprägt. Daher haben Vertreter, die aus Städten oder aus größeren Gemeinden kommen, eine sehr andere Position als jene,
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