Wir waren dann noch erstaunter, dass es gestern nach dem Ministerrat geheißen hat, der Herr Sozialminister wisse davon nichts. Ich will hier nicht unterstellen, dass jemand nicht die Wahrheit sagt, aber ein bisschen Verwunderung, lieber Herr Bundesminister, darf ich hier schon äußern.
Nach langen und reiflichen Überlegungen in der ÖVP-Fraktion muss ich sagen – meine Damen und Herren von der SPÖ, wir von der ÖVP-Fraktion nehmen auch nicht alles leicht oder nehmen alles als „gegessen“ hin, wir diskutieren zum Teil sehr heftig und emotional –: Wir bilden uns eine Meinung, und zu dieser Meinung stehen wir! Wir sind zu der Überzeugung gekommen, dass wir den Entschließungsantrag, der zwischen den beiden Regierungsparteien auf Klubebene akkordiert ist, beim Parlamentsklub der Sozialdemokraten und beim Parlamentsklub der ÖVP akkordiert ist, durch den jeweiligen Klubvorsitzenden vertreten, heute noch einmal einbringen. Und wir laden unsere Kolleginnen und Kollegen von der sozialdemokratischen Fraktion ein, diesem Entschließungsantrag beizutreten.
Ich darf daher im Wege der Debatte zur Artikel-15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Bundesräte Bieringer, Sissy Roth-Halvax, Kolleginnen und Kollegen
Die unterzeichneten Bundesräte stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Bundesrat wolle beschließen:
Das Pflege-Übergangsgesetz (Amnestie) bezieht sich auf Verwaltungsstrafen im Zusammenhang mit der illegalen Beschäftigung von Betreuungspersonen. Es stellt sicher, dass die illegale Beschäftigung von Betreuungspersonen vor dem 1. Jänner 2008 durch die Verwaltungsstrafbehörden nicht geahndet werden kann. Ausländerbeschäftigungsrechtlich ist durch eine Verordnung zum Ausländerbeschäftigungsgesetz sichergestellt, dass Angehörige der neuen Beitrittsländer ausländerbeschäftigungsrechtlich legal in Österreich eine 24-Stunden-Betreuung vornehmen können.
Für den Fall, dass nach dem 1. Jänner 2008 nicht angemeldete Betreuungspersonen tätig sind, geht der Bundesrat davon aus, dass die Verwaltungsstrafbehörden in einer Übergangsphase die schwierige Situation betreuungsbedürftiger Menschen berücksichtigen und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Verwaltungsstrafgesetzes von der Bestrafung absehen werden.
Hinsichtlich der schon bisher nicht amnestierten Beitragsleistungen zur Sozialversicherung und der möglichen Geltendmachung arbeitsrechtlicher Ansprüche ist festzustellen, dass es bisher keine Nachforderungen oder arbeitsrechtliche Klagen gegeben hat. Für die Zukunft geht der Bundesrat deshalb davon aus, dass es solche Nachforderungen auch weiterhin nicht geben wird, weil das Auslaufen des Pflege-Übergangsgesetzes dazu keinerlei Anlass gibt. Der Bundesrat geht weiter davon aus, dass die Krankenversicherungsträger und die KIAB weder entsprechende Schwerpunktaktionen setzen noch die Legalisierung bisher illegaler Betreuungspersonen zum Anlass für Nachforderung nehmen werden.
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