BundesratStenographisches Protokoll752. Sitzung / Seite 15

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Das alles – ich betone es noch einmal – auf dem Rücken der Betroffenen! Und das kann es eigentlich nicht sein!

Es ist auch schon gesagt worden, dass wir von einer relativ kleinen Gruppe sprechen. 80 Prozent der zu pflegenden Personen werden zuhause betreut. Gott sei Dank! Und den Familienmitgliedern, die ihre Angehörigen pflegen, kann man gar nicht genug dafür danken, denn wir stünden vor einer finanziellen Katastrophe, wenn es nicht so wäre. Die Pflege in einem Heim rund um die Uhr kostet durchschnittlich 3 000 €. Ungefähr dasselbe kostet es, wenn man die Betroffenen zuhause pflegt. Das geht aber natürlich nur aufgrund einer geringen Bezahlung und bei sehr langen Arbeitszeiten.

Die Amnestie, die hier jetzt so beschworen wird, ist keine Sicherheit, dass nicht einer der illegal beschäftigten Pfleger klagt. Die schützt ja nur vor verwaltungs­straf­recht­lichen Reformen; darauf hat mich das letzte Mal auch der Herr Minister extra hinge­wiesen. Und es gibt auch keine Garantie dafür, dass die Krankenkassen die Betroffenen nicht auffordern, ihre Beiträge zu zahlen.

Es gibt mit der Pflegeamnestie keinerlei Garantie dafür, dass das nicht passiert. Gott sei Dank ist noch keiner auf die Idee gekommen, diesbezüglich tätig zu werden.

Wir können uns nicht einverstanden erklären, dass wir sagen: Ja, die Pflegerinnen aus Osteuropa sollen hierher kommen, die bekommen weniger und daher können sich die Leute die Pflege jetzt leisten.

Und das ist jetzt überhaupt nicht ausländerfeindlich. Sonst schreien Sie immer und sagen: Man kann nicht so sein! Aber hier nehmen Sie ein Preisdumping ausländischer Arbeitskräfte offensichtlich ganz bewusst in Kauf. Ich bin bei Ihnen, wenn ich sage: Ja, die legale Pflege muss auch leistbar sein!

Da sind wir wieder beim eigentlichen Punkt: Dafür werden wir Geld in die Hand neh­men müssen! Es geht nicht ohne Geld. Ich kann nicht sagen: Ja, wir wollen die Leute pflegen, aber das Geld dafür geben wir nicht her! (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Sie können sich beide, ÖVP und SPÖ, an der Nase nehmen! Sie haben jetzt ein Jahr lang Zeit gehabt, einen vernünftigen Kompromiss zu finden. Geschehen ist nichts! Sie haben sich Unfreundlichkeiten über die Medien ausgerichtet, und am Ende stehen jetzt die Betroffenen da und können nur hoffen, dass nichts passiert. Aber die haben auf jeden Fall unser Mitgefühl. Und es ist leider nicht davon auszugehen, dass sich die Praxis demnächst ändern wird.

Wie lange wollen Sie das jetzt eigentlich noch verlängern? Noch ein halbes Jahr, dann noch einmal ein halbes Jahr? – Die Streitereien werden ja deswegen nicht aufhören.

Ich darf daher folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Bundesrätin Mühlwerth betreffend soziale und rechtliche Absicherung der pflegen­den Angehörigen

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu setzen, um

1. neben der Fördermöglichkeit ab der Stufe 3 auch für alle anderen Pflegestufen unter der Stufe 3 nach einer Bedarfsprüfung eine Fördermöglichkeit für die Betreuung vorzusehen,

2. der Scheinselbstständigkeit vorzubeugen,

 


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