BundesratStenographisches Protokoll752. Sitzung / Seite 19

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Exekutive, Legislative und Gerichtsbarkeit. Wir können den Gerichten von hier nichts ausrichten, weil wir hier die Legislative sind. Und es gehört zu den Grundfesten des Staates, dass wir hier keine Vermischungen haben. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

Aber wir wollen eine Lösung, wir wollen nicht, dass das am 31. Dezember 2007 so in Kraft tritt, weil die Voraussetzungen, wie sie in Kraft getreten ist, nur die halbe Wahrheit waren. Und, lieber Kollege Kalina, die alten Menschen, die auf den Homepages Ihrer Institutionen herumturnen (Heiterkeit bei der ÖVP), halte ich für eine Zumutung. Diese Information hat in dieser Form nicht stattgefunden. Hier alte Menschen auf Homepages zu verweisen, halte ich geradezu für eine Verhöhnung der Menschen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

Sie können nicht leugnen, dass es eine Verunsicherung gibt. Oder sind Sie nur im Zentralsekretariat der SPÖ zu Hause? Wenn Sie heute irgendwo in eine Veranstaltung gehen oder wenn Sie zumindest betreuende Personen kennen – und in diesem Land kennt man sehr, sehr schnell jemanden, der pflegebedürftige Menschen zu betreuen hat –, dann hören Sie diese Verunsicherung heraus. Ganz offensichtlich kann es heute, wenige Stunden vor Ablauf dieser gesetzlichen Regelung, einfach nicht aus sein.

Meine Damen und Herren, ich halte aber auch nichts – und da fühle ich mich durchaus zu Hause bei der Diakonie zum Beispiel – von einem Wettlizitieren zwischen den Bundesländern: Wer hat das Fescheste anzubieten?, denn auch das verunsichert. Ich halte, wie gesagt, nichts vom Wettlizitieren!

Die Bundesregierung war gefordert, eine gemeinsame Lösung zu finden, nachdem die Vorgängerregierung nicht einmal den Notstand erkannt hat, und diese Lösung, lieber Herr Soziaminister, ist leider unbefriedigend gewesen.

Daher bringt meine Fraktion heute zwei Entschließungsanträge ein:

Erstens:

Entschließungsantrag

des Bundesrates Schennach, Freundinnen und Freunde

betreffend Verlängerung der Pflegeamnestie

Begründung:

Im Finanzausgleich haben Bund und Länder bis zum Jahr 2013 paktiert, wie sie aufgrund der Kompetenzlage die Finanzierung der Aufgaben der Gebietskörper­schaf­ten vornehmen. Da das Gesundheitswesen einen integrierenden Bestandteil der Pflegeversorgung der Bevölkerung darstellt, stellen die unterfertigten BundesrätInnen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Bundesrat wolle beschließen:

 


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