BundesratStenographisches Protokoll752. Sitzung / Seite 39

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Gruber: Wahnsinn! Damit fällt das Ganze!) Es gibt, wie gesagt, auch unsere Anträge, denen jeder hier im Raum natürlich jederzeit gerne zustimmen kann.

Ein Wort noch zum Abschluss: Offensichtlich braucht der Bundesrat – ich habe nach­gerechnet – gute 20 Stunden, um richtig auf Betriebstemperatur zu kommen. Die Sitzung hat bis jetzt 20 Stunden gedauert, inklusive gestern. Und jetzt haben wir hier eine Auseinandersetzung, die einmal ein bisschen abseits vom Koalitionszwang ist, was ja durchaus auch einmal interessant ist. So stelle ich mir das ja im Prinzip vor. Es hätte viele andere Punkte in der letzten Sitzung gegeben, wo ich mir das schon auch gewünscht hätte. Es gibt Anträge; es gibt Diskussionen, die nicht vom Blatt gelesen werden, weil sie ohnehin schon vorher fünfmal geführt wurden. Vielleicht sollten wir in Zukunft auch lange Sitzungen halten, aber dann trotzdem mit einer etwas kürzeren Tagesordnung, denn ich denke, es gibt viele Themen, die wir intensiver diskutieren sollten und auch mit ein bisschen mehr Enthusiasmus. (Beifall bei den Grünen.)

21.03


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Preiner. – Bitte.

 


21.04.06

Bundesrat Erwin Preiner (SPÖ, Burgenland): Frau Präsidentin! Herr Minister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Geburtsvorgang zur Artikel-15a-Vereinbarung betreffend 24-Stunden-Betreuung zwischen Bund und Ländern ist, wie es den Anschein hat, bis dato sehr beschwerlich, und teilweise möchte man glauben, dass die Wehen noch voll im Gange sind. Ich möchte mich aber sehr herzlich bei meinem Vorarlberger Kollegen, Bundesrat Mayer, für die Unterstützung der 15a-Vereinbarung betreffend 24-Stunden-Betreuung bedanken und hoffe selbstverständlich auch im Bewusstsein des freien Mandats, dass sich noch sehr viele ÖVP-Kollegen ebenfalls dieser Unterstützung bewusst werden.

Ich möchte im Folgenden die Diskussion wieder auf eine sachliche Ebene bringen. Mit dem Hausbetreuungsgesetz, den Novellen zur Gewerbeordnung und zum Bundes­pflegegeldgesetz wurden die Rechtsgrundlagen zur 24-Stunden-Betreuung zu Hause geschaffen. Mit dieser 15a-Vereinbarung sollen einheitliche Zielsetzungen und Grund­sätze zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung geschaffen werden. Der Bund ver­pflich­tet sich, wie wir heute schon gehört haben, die Ausgaben zu 60 Prozent zu fördern, Länder und Gemeinden zu 40 Prozent. Im FAG wurden die jährlichen Gesamtkosten mit 40 Millionen € gedeckelt. Auf Länder und Gemeinden entfallen damit 16 Millionen €.

Was will man mit der gegenständlichen 15a-Vereinbarung eigentlich erreichen? – Der wichtigste Punkt: Die Pflege wird legalisiert. Es soll eine leistbare Betreuung geschaffen werden. Einheitliche Grundsätze sollen festgelegt werden, die Bund und Länder bei der Förderung zu berücksichtigen haben.

Kolleginnen und Kollegen! Pflege und Betreuung sind, wie wir wissen, sensible Be­reiche. Viele Menschen, Pflegebedürftige, aber auch pflegende Angehörige sind davon betroffen. Zirka 80 Prozent – und dieser Prozentsatz wurde heute auch bereits ange­sprochen – der Menschen mit Pflegebedarf werden zu Hause betreut. Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung nimmt die Zahl derer, die einer Pflege bedürfen, stetig und permanent zu. Zukünftig ist daher wesentlich, dass genügend Pflege- und Betreuungs­kräfte zur Verfügung stehen, dass aber auch damit einhergehend die Qualität der Pflege gesichert bleibt.

Pflege ist, wie wir wissen, aber auch Landessache. Das heißt, dass die Länder in die Verhandlungen miteingebunden sind. Erste Anlaufstelle betreffend Informationen über


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