BundesratStenographisches Protokoll752. Sitzung / Seite 40

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die 24-Stunden-Betreuung sind aber auch die Gemeinden. So wurden zum Beispiel erst vor Kurzem in allen Bezirken des Burgenlandes Bürgermeister- und Amtmänner-Tagungen zum Thema abgehalten. Informationsmaterialien zur Legalisierung der 24-Stunden-Betreuung, zum Fördermodell liegen in allen Gemeindeämtern auf und nicht nur dort, sondern auch in den Gebietskrankenkassen und Wirtschaftskammern.

Einige Anmerkungen dazu: Zum Teil sollten sie etwas übersichtlicher gestaltet werden. Alles Neue ist naturgemäß für ältere Menschen schwer zu verstehen. Ich bin aber optimistisch und zuversichtlich, dass auf diesem Gebiet in den nächsten Tagen vom zuständigen Ministerium noch alles getan wird, um entsprechend ziel- und treffsicher die betroffenen Personen und deren Angehörige zu informieren.

Gerade die Gemeinden leisten in der Betreuung und Pflege ihrer älteren Mitbürger sehr viel und sind immer wieder bereit, dafür auch in die finanzielle Tasche zu greifen. Herr Minister! Sie haben mit dem vorliegenden Modell, mit der 15a-Vereinbarung betreffend 24-Stunden-Betreuung meiner Meinung nach ein Kompromissmodell vorgelegt. Es würde, so glaube ich, noch effizienter und besser werden, wenn unser Herr Finanz­minister Molterer den Ländern und auch den Gemeinden mehr Geld zur Verfügung stellte.

Der burgenländische Landtag beschloss in seiner letzten Sitzung vorige Woche, am 13. Dezember eine Entschließung. Ich zitiere nur einen kleinen Auszug:

Das Pflegegeld soll bereits ab 1. Jänner 2008 valorisiert werden. Die Einbeziehung weite­rer Pflegestufen zum Beispiel für demenzkranke Menschen ist im Rahmen der Evaluierung zu prüfen.

Weiters: Eine Pflegefachkraft soll bei der Pflegegeldeinstufung auch zusätzlich beigestellt werden. Die Installierung eines Bundespflegefonds im Ausmaß von 150 bis 200 Millionen € zur nachhaltigen Absicherung einer sozial ausgewogenen Regelung ist wünschenswert, genauso wie eine soziale Staffelung der Förderhöhe, um eine sozial faire und gerechte Mittelverteilung zu ermöglichen. – Zitatende.

Kolleginnen und Kollegen! Im laufenden Jahr konnten von Bund und Ländern viele wichtige Schritte zur Sicherung der Pflege und Betreuung der Menschen gesetzt werden. Der Bedarf an Betreuung und Pflege ist in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten erheblich gestiegen. Die Anforderungen der zu betreuenden und pflegen­den Menschen haben sich erheblich verändert, haben sich intensiviert. Die betreuungs­bedürftigen Personen verlangen meiner Meinung nach auch mehr als eine pflegerische und medizinische Versorgung, sie benötigen auch eine umfassende soziale Betreuung und Beratung.

In die Betreuung und Pflege hilfsbedürftiger Menschen sind verschiedene Berufsgrup­pen eingebunden. Das Land Burgenland hat im Sozialbetreuungspaket die Rechte und Pflichten der einzelnen Berufsgruppen – Heimhelfer, Fach- und Diplomsozialbetreuer – entsprechend festgeschrieben. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Sicherheit der Menschen, die Hilfe benötigen.

Die Generation, die heute hauptsächlich einer Betreuung und Pflege bedarf, die meist über 70- und 80-Jährigen, hat, wie wir wissen, auch maßgeblich am Aufbau unseres Landes mitgewirkt und den Grundstein zu unserem jetzigen Wohlstand gelegt, oft auch verbunden mit persönlichen Entbehrungen.

Wir, die nachfolgenden Generationen, haben daher die Verpflichtung, ihnen die best­mög­liche Betreuung und Pflege angedeihen zu lassen. Eine Gesellschaft wird auch daran gemessen, wie sie mit ihren älteren, pflegebedürftigen und – das wurde heute kurz angesprochen – auch behinderten Mitmenschen umgeht. Trachten wir daher da-


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