müssen, denn sonst wären diese bereits in die Ergebnisse des Konvents eingeflossen. Wir werden hier sehr aufmerksam das Geschehen beachten. Gerade der Föderalismus ist letztlich ja auch die begründete Existenzgrundlage für die zweite Kammer des österreichischen Parlaments, und dessen sollte sich der österreichische Bundesrat immer bewusst sein.
Ich habe mich dafür eingesetzt, dass alle maßgeblichen Kräfte in Österreich, also der Nationalrat, der Bundesrat, die Bundesregierung, die Landtage und die Landesregierung unter weiterer Einbindung von Experten und Sozialpartnern gemeinsam an einer Verfassungsreform Österreichs arbeiten. Es war ein wichtiger Prozess, der in der Folge durch die Expertengruppe, die auch von Experten der politischen Parteien besetzt war, fortgesetzt wurde. Einige Vorschläge wurden ja bereits umgesetzt – es ist ja nicht so, dass nichts geschehen ist –, beispielsweise das Demokratiepaket mit der Wahlrechtsreform und die Einsetzung eines Asylgerichtshofes – auch wenn ich weiß, dass es einige Kräfte gibt, die gerade gegen diese Einrichtung nicht nur begründete Einwände gebracht haben, sondern sogar eine Polemik gestartet haben. Wichtig ist, dass die Absicht besteht, diesen Asylgerichtshof nicht auf Dauer als Sondergerichtshof bestehen zu lassen, sondern ihn einzugliedern in den Verwaltungsgerichtshof, und zwar dann, wenn es möglich sein wird, die Landes-Verwaltungsgerichtshöfe einzurichten, um den Bundes-Verwaltungsgerichtshof zu entlasten, wobei ich hier ganz klipp und klar sage: Aus Tiroler Sicht kommt ein Landes-Verwaltungsgerichtshof mit meritorischen Entscheidungen nicht in Frage. Wir treten nur für kassatorische Entscheidungen ein. Es geht aus unserer Sicht nicht, dass politische Verantwortlichkeiten in andere Institutionen abgeschoben werden.
Politische Verantwortlichkeiten gehören von den Parlamenten in demokratischer Manier kontrolliert, auch durch Untersuchungsausschüsse, da bin ich völlig dieser Meinung. Aber was ist die Konsequenz, die letzte Konsequenz, politische Verantwortlichkeiten zu exekutieren und zu ahnden? – Der Rücktritt von Mandatsträgern oder Exekutivorganen. Nur frage ich mich: Was hat es für einen Sinn, Leute zur Verantwortung ziehen zu wollen, die zwanzig Jahre vorher im Amt waren – ob das Minister Karl Schlögl war, ob das Minister Strasser war oder ob das die verstorbene Liese Prokop war, die wirklich ein untadeliges Politikerleben über Jahrzehnte hinter sich gebracht hat? (Beifall bei der ÖVP.)
Es wurde eine Reihe von diskutierbaren Vorschlägen erarbeitet, aber es liegt an den politisch Verantwortlichen und auch an Ihnen, meine Damen und Herren, Verbesserungsmöglichkeiten aus diesen Papieren nicht nur zu diskutieren, sondern auch umzusetzen. (Zwischenruf des Bundesrates Todt.) – Ich habe Sie nicht gehört – wollen Sie einen Zwischenruf machen? Ich bin gerne bereit, darauf zu antworten. (Bundesrat Todt: Sicher wollen wir einen machen! Das ist ja unerträglich, was Sie hier machen! Unerträglich!)
Sehr geehrter Herr Bundesrat! Sie haben jederzeit das Recht, Ihre Meinung hier zu äußern. Es wurde hier begehrt, dass es anschließend eine Diskussion gibt. Ich bin gerne bereit, mit Ihnen diese Fragen zu diskutieren. (Bundesrat Todt: Sind Sie der zuständige Bundesminister?) Ich verstehe Ihre Aufgeregtheit nicht. Wenn Sie mir das Wort wegnehmen wollen, dann stellen Sie einen diesbezüglichen Antrag. Es wäre nur ein Ausdruck Ihrer demokratischen Gesinnung. (Beifall bei der ÖVP.)
Nunmehr liegen weitere Vorschläge dieser Expertengruppe auf dem Tisch, die wir bereits in der außerordentlichen Sitzung der Landeshauptleutekonferenz am 17. Jänner in Innsbruck besprochen haben. Und ich habe mich gerade in dieser Sitzung außerordentlich strapaziert. Vielleicht fragen Sie den Herrn Bundesminister Buchinger, der wird es Ihnen sagen, in welcher Weise ich mich strapaziert habe, dass hier die Lösung eines Problems angegangen wurde, was zwar keine Dauerlösung bringt, aber
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite