BundesratStenographisches Protokoll753. Sitzung / Seite 42

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der Regierungsbank nicht nur dann zu äußern, wenn der Erstgereihte des jeweiligen Bundeslandes den Vorsitz übernimmt.

Wir sind eine Länderkammer, und die Zusammenarbeit mit den Ländern ist ein guter Teil unserer Existenzberechtigung. Wir haben unsere Hausaufgabe zu erfüllen, aber die Partner in den Ländern haben sich dem gegenüber offen zu zeigen.

Ich möchte zu Ihren Ausführungen, Herr Landeshauptmann, nur Folgendes sagen: Ihre Haltung gegenüber dem Bundesrat war gemischt in der Rede hier und in dem, was Sie außerhalb dieses Hauses gesagt haben. Die Grundlage Ihrer Stellungnahme war zum Teil etwas merkwürdig, denn es gibt natürlich keine Kommunalvertreter im deutschen Bundesrat. Ich weiß nicht, woher Sie das haben. Der deutsche Bundesrat ist so konstruiert, wie wir das ausdrücklich nicht wollen, und es gibt aus guten Gründen in Deutschland eine heftige Diskussion darüber. Es ist ein Parlament aus Regierungs­vertretern mit einem Stimmführer, der allein die Stimmen seines Bundeslandes abgibt. Bei wichtigen Sitzungen ist das ein Minister, ansonsten ist es in vielen Fällen schlichtweg ein Beamter. Also ich halte das nicht für ein Vorbild an gelebtem Parla­mentarismus, aber vor allem, Herr Landeshauptmann, kommen darin keine Kommunal­vertreter vor.

Am Rande erwähnt: In dieser Kammer sitzen zahlreiche erfolgreiche Bürgermeister, die von ihren Landtagen entsandt wurden, die, wie das bei Bürgermeistern und Kom­munalpolitikern so ist, ihre Hand am Puls des Volkes haben, sozusagen an der vordersten Linie der Debatte mit den Bürgerinnen und Bürgern stehen und uns hier ihre Erfahrungen mitteilen. Natürlich sind sie das! Und die ganze Diskussion darüber, wer da sitzen soll, ist insofern entbehrlich, als der Verfassungsgesetzgeber in seiner unübertrefflichen Weisheit den Landtagen keine wie immer gearteten Einschrän­kun­gen in dieser Hinsicht auferlegt hat. Landeshauptleute, die das Bedürfnis haben, in diesem Kreis zu sitzen, werden Möglichkeiten finden, sich von ihrem Landtag wählen zu lassen; Bürgermeister, von denen man meint, dass sie unentbehrlich sind für unsere Arbeit, können vom Landtag bestellt werden.

Der Verfassungsgesetzgeber hat sich also schon etwas dabei gedacht, als er eine freie Auswahl des Mandatars festlegte und es den Opportunitätsüberlegungen der Landtage und der Parteien in den Landtagen überließ, jene zu nominieren, von denen man glaubt, dass sie den besten Beitrag zu unseren Debatten, zu unserer Arbeit leisten. Das jetzt formal verengen zu wollen, Landeshauptmann, ein gewählter Land­tags­präsident, wie das in einem besonders absurden Vorschlag, wenn er auch von großen Namen vorgebracht wurde, enthalten ist, ist ebenso unsinnig wie Quotenre­gelun­gen mit Kommunalfunktionären. Nein! Verantwortung heißt, die Freiheit, die der Verfassungsgesetzgeber einräumt, auch wirklich und wirkungsvoll zu nützen.

Ein letztes Wort, Herr Landeshauptmann, ein vorletztes eigentlich, denn eines möchte ich Ihnen beim Hinausgehen dann noch sagen, aber unter vier Augen und zu einem ganz anderen Thema: Ihre Schlussbemerkung hat mich tief betroffen gemacht. Es mag ja sein, dass der Bundesrat Sie heute geärgert hat, offenbar hat das Kollege Ager auch, aber die explizit ausgesprochene Drohung, dann den Bundesrat nicht mehr zu lieben und nicht mehr unterstützen zu wollen, halte ich für ein wenig taugliches Mittel der politischen Debatte. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ sowie Beifall der Bundesrätin Konrad.)

11.36


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte, Herr Klubvorsitzender.

 


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