BundesratStenographisches Protokoll753. Sitzung / Seite 45

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Rotation, die dazu beiträgt, dass die betreffenden Beamtinnen und Beamten sozu­sagen nicht zu sehr verwurzelt sind in der Gesellschaft des Empfangsstaates, wird nunmehr konsequent durchgeführt.

Zweitens: Es wurden und werden zusätzliche Schulungsmaßnahmen gesetzt.

Drittens: Es wurde – die Ministerin selbst hat das erst kürzlich wieder in einem Rundschreiben an alle österreichischen Botschafterinnen und Botschafter gemacht –auf die dienstrechtliche Verantwortlichkeit der Dienststellenleiter hingewiesen.

Viertens: Es wurden technische Maßnahmen getroffen, die ich jetzt nicht alle im Einzelnen aufführen kann. Das würde zu weit führen.

Fünftens: Es wurden die Skartierungsvorschriften geändert. Das heißt, es wird in Hinkunft bei erteilten Bewilligungen von Visaanträgen zwei Jahre, bei abgelehnten fünf Jahre nicht skartiert. Das ist alles wesentlich mehr als zum Beispiel die Europäische Union in ihren Richtlinien vorsieht. Und es wurde in allen jenen Fällen, in denen auch nur geringste Verdachtsmomente aufgetreten sind, sofort ein Skartierungsstopp veran­lasst.

Es wird also nach wie vor alles getan, um Maßnahmen zu setzen, damit solche bedauerlichen Fälle der Zusammenarbeit Einzelner mit dem organisierten Ver­brechen – denn das ist es – nicht mehr vorkommen.

Es gibt auch sicherlich immer wieder neue Erkenntnisse, die wir selbstverständlich umsetzen werden. Ein Bereich, der derzeit überprüft wird, studiert wird, ist die Frage der Bona-Fide-Organisationen, das sind hauptsächlich Reisebüros, die unter begüns­tigten Voraussetzungen Visaanträge stellen können.

Ich glaube, dass das System in der Zwischenzeit einigermaßen wasserdicht ist. Ich sage „einigermaßen“ deswegen, weil sich natürlich überall dort, wo Menschen am Werk sind, nie ganz ausschließen lässt, dass kriminelle Machenschaften stattfinden. – Danke schön.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrätin Maria Mosbacher (SPÖ, Steiermark): Herr Staatssekretär! Im laufenden Prozess wird behauptet, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Außenministerium und dem Innenministerium nicht funktioniert hat.

Können Sie uns sagen, warum es nicht funktioniert hat?

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Herr Staatssekretär, bitte.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Ange­legenheiten Dr. Hans Winkler: Frau Bundesrätin, das wurde nicht behauptet! Es wurde nur darauf hingewiesen, was seit Jahren Tatsache ist, dass nämlich die Verant­wortlichkeiten in diesem Bereich zwischen dem Außenministerium und dem Innen­minis­terium geteilt sind, das heißt, die Fachaufsicht hat ein Ministerium und die sach­liche Aufsicht hat ein anderes Ministerium. Das Außenministerium ist im Wesent­lichen für die personellen, organisatorischen Fragen zuständig und für die Frage der inhalt­lichen Visaprüfung das Innenministerium. Etwas anderes hat der Kollege, der vor Gericht ausgesagt hat, eigentlich nicht gesagt.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Bader, bitte.

 


Bundesrat Karl Bader (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Staatssekretär, mich würde interessieren: Welche Fristen gelten für die Skartierung von Visaanträgen?

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


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