BundesratStenographisches Protokoll753. Sitzung / Seite 50

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Somit ist die juristische europarechtliche Grundlage für ein gemeinsames Vorgehen bei dieser zivilen Mission vorgegeben. Die Anerkennung hingegen ist etwas, was wirklich die Einzelstaaten alleine entscheiden werden.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Konecny.

 


Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Ist Ihnen, Herr Staatssekretär, bekannt, ob beziehungsweise welche Vorkehrungen für den Fall einer unkontrollierbaren Flucht­bewegung von Teilen der serbischen Bevölkerung nach der erfolgten Unabhängigkeits­erklärung des Kosovo getroffen wurden?

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Herr Staatssekretär, bitte.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angele­genheiten Dr. Hans Winkler: Herr Bundesrat, ich kann nicht im Detail sagen – ich weiß es nicht –, welche Planungen allenfalls, vor allem seitens der KFOR, getroffen wurden. Ich glaube, nach allem, was wir wissen, auch nach allen Erklärungen, selbst von jenen, die eine Unabhängigkeit des Kosovo sehr massiv, sehr emotional und sehr nachdrücklich ablehnen, wurde immer darauf hingewiesen, dass es nicht zu Gewalt kommen wird. Ich glaube, dass die Situation kontrollierbar ist, dass sie kontrolliert werden kann; ich hoffe sehr, dass gerade jene Maßnahmen, die die Europäische Union begrüßt und gesetzt hat – soweit sie eben im Ahtisaari-Plan enthalten sind –, nämlich den Schutz der Minderheiten sicherzustellen, dazu beitragen werden, dass es zu keinen Fluchtbewegungen kommt.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Dr. Kühnel, bitte.

 


Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Ich kann bestätigen, was der Klubobmann der Grünen, Schennach, gesagt hat. Wir haben im Oktober den Kosovo besucht und hatten dort einen sehr informativen Lokalaugenschein.

Daher meine Frage: Welchen Beitrag leistet die zivile ESVP-Mission, um die Ordnung und Sicherheit im Kosovo jetzt und eventuell auch in Zukunft zu gewährleisten?

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angele­genheiten Dr. Hans Winkler: Herr Bundesrat, diese zivile Mission, die übrigens die größte ist, die die Europäische Union jemals in Angriff genommen hat, wird im Wesent­lichen eine Rechtstaatlichkeitsmission sein. Das heißt, deren Aufgabe ist es – im Unterschied zu jener der KFOR, der Militärs, die ja im Kosovo bleiben werden –, sicherzustellen, dass rechtstaatliche Strukturen aufgebaut werden, damit eine funk­tionie­rende Polizei, eine funktionierende Justiz, eine funktionierende Verwaltung in diesem neuen Staat, der ja für einige Zeit auch unter internationaler Aufsicht stehen wird, aufgebaut werden können.

Es werden Richter sein, es werden Staatsanwälte sein, es werden Polizisten sein, es werden Berater sein – es geht also um den zivilen Bereich –, die dazu beitragen sollen, dass die Kräfte des Kosovo selbst in die Lage versetzt werden, in einer gewissen Zeit – das wird nicht von heute auf morgen gehen – für die eigene Sicherheit und für die Rechtsstaatlichkeit vorzusorgen. – Danke.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zur 4. Anfrage. Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Kalina, um die Verlesung der Anfrage. (Vize­präsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

 


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