BundesratStenographisches Protokoll753. Sitzung / Seite 51

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Bundesrat Josef Kalina (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Staatssekretär, die Frage lautet:

1601/M-BR/2008

„Welche konkreten Gründe gab es, dass von 34 Millionen € in Aussicht gestellter Tsu­nami-Hilfe der damaligen Bundesregierung nur 8,9 Millionen € tatsächlich den Betrof­fenen zugutekamen?“

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angele­genheiten Dr. Hans Winkler: Herr Präsident! Herr Bundesrat! Es wurde jetzt schon mehrmals klargestellt und festgestellt – zuletzt auch von der Frau Bundesministerin in der Fragestunde im Nationalrat –, dass es sich hier nicht um einen dotierten Fonds gehandelt hat und auch nicht um eine Budgetlinie, die eingerichtet wurde, um einen Budgetansatz, sondern, dass es sich um einen Rahmen gehandelt hat, der eine Obergrenze dargestellt hat, nach Maßgabe der zu verwirklichenden Projekte. Es war von Anfang an klar, dass es nicht darum geht, diese Summe koste es, was es wolle – im wahrsten Sinne des Wortes –, auszunützen, sondern dass es darum geht, einen Rahmen zu setzen für den Fall, dass man entsprechende Projekte findet.

Dieser Rahmen wurde, und auch das möchte ich betonen, den einzelnen Ressorts, die hier Zuständigkeit haben, vorgegeben, um innerhalb ihrer Zuständigkeiten, in Eigen­verantwortung und autonom, Projekte in Angriff zu nehmen und durchzuführen. Was das Außenministerium betrifft – das übrigens, auch das ist schon öfters betont worden, keinerlei Koordinierungsfunktion hatte und hat –, wurden fast über 90 Prozent der vom Außenministerium geplanten Projekte auch tatsächlich durchgeführt.

Das waren einerseits konsularische Maßnahmen. Es sind über 50 Bedienstete des Außenministeriums in den Krisengebieten gewesen, um den betroffenen Österreichern, den Angehörigen, beizustehen, zu helfen, Rücktransporte zu organisieren, die traurige Aufgabe der Identifizierung der Opfer vorzunehmen und vieles andere und anderer­seits im Bereich des Wiederaufbaus in den betroffenen Gebieten aus den Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit Projekte zu finanzieren.

Das ist geschehen. Von den insgesamt 3,9 Millionen € wurde inklusive dessen, was heuer noch gemacht wird, praktisch alles ausgegeben. – Danke.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wünschen Sie eine Zusatzfrage, Herr Bundesrat? – Bitte.

 


Bundesrat Josef Kalina (SPÖ, Wien): Wenn Sie 3,9 Millionen sagen, ist das ja noch weit weniger, als hier in der Anfrage behauptet. In der Öffentlichkeit wurde jedenfalls von der Frau Bundesministerin und auch vom Herrn Ex-Bundeskanzler Schüssel der Eindruck erweckt, dass diese Summe zur Verfügung gestellt wird. Ich denke, es gibt jedenfalls eine moralische Verpflichtung, dieses Geld für humanitäre Zwecke zur Verfügung zu stellen.

Meine Frage an Sie ist daher: Werden sich Frau Bundesministerin Plassnik und Sie beim Finanzminister dafür einsetzen, dass diese Mittel für humanitäre Zwecke zur Verfügung gestellt werden?

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angele­genheiten Dr. Hans Winkler: Herr Präsident! Es werden selbstverständlich nach wie vor, auch aus Mitteln der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, weiterhin


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