BundesratStenographisches Protokoll753. Sitzung / Seite 53

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alles und jegliches Geld ausgegeben werden muss. Ich bezweifle aber auch, dass wirklich alle Projekte, die möglich gewesen wären, umgesetzt worden sind.

Deshalb jetzt meine Frage: Wie wollen Sie sicherstellen, dass in künftigen Fällen der Rahmen des Auslandskatastrophenfonds besser als im Tsunamifall ausgeschöpft wird und die Mittel auch tatsächlich den Betroffenen zu Gute kommen?

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angele­genheiten Dr. Hans Winkler: Herr Präsident! Die Mittel des Katastrophenfonds sind – und ich sage das durchaus mit einem bestimmten Bedauern, das sage ich Ihnen ganz offen – ja sozusagen nur mit einem Titel im Budget eingetragen. Das heißt, die Mittel müssen dann erst angesprochen werden, wenn es zu einem konkreten Unglück kommt.

Was das Außenministerium betrifft – ich kann wirklich nur für das Außenministerium sprechen, weil uns keinerlei Funktion zukommt, hier irgendetwas, was andere Ressorts tun, zu koordinieren –, so haben wir sicherlich alle vernünftigen, sinnvollen Projekte gemacht. Wir haben fast das gesamte Geld – ich glaube, es sind noch 300 000 € übrig geblieben – ausgenützt. Daher stellt sich diese Frage für das Außenministerium eigentlich nicht. – Danke.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zur 5. Anfrage. Ich bitte den Anfrage­steller, Herrn Bundesrat Mag. Himmer, um die Verlesung der Anfrage.

 


Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Da der Herr Staatssekretär jetzt dreimal die gleiche Frage bekommen hat, versuche ich es, ob wir vielleicht eine andere Frage haben:

1597/M-BR/2008

„Wie ist der Stand der Ratifizierung des Vertrages von Lissabon in den anderen Mitglied­staaten der Europäischen Union?“

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angele­gen­heiten Dr. Hans Winkler: Herr Präsident! Herr Bundesrat! Es haben bis jetzt fünf Staaten die Ratifikation abgeschlossen. Es ist in einem weiteren Staat, nämlich in der Slowakei, die Ratifikation eingeleitet worden. Sie war auch schon sicher, ist aber aus ganz anderen Gründen, die nichts mit dem Ratifikationsverfahren des Vertrages zu tun haben, zurückgestellt worden.

In fast allen Staaten ist zumindest die Einleitung des parlamentarischen Genehmi­gungs­verfahrens erfolgt. Es wird damit zu rechnen sein, dass jedenfalls eine Mehrheit, wenn nicht sogar eine Zweidrittelmehrheit aller Staaten, bis zum Sommer dieses Jahres ratifiziert haben wird. Soweit wir aus heutiger Sicht wissen, wird es nur ein einziges Land geben, das eine Volksabstimmung aufgrund der eigenen Verfassung abhalten muss, Irland. Irland hat bekannt gegeben, dass es beabsichtigt, diese Volksabstimmung Ende Mai oder Juni abzuhalten, sodass also auch in Irland im Falle einer positiven Volksabstimmung ratifiziert werden kann.

Wir wissen eigentlich von keinem Land, das dieses Ratifikationsverfahren verzögert. Es gibt in einigen Ländern, zum Beispiel in Spanien, Wahlen, woraus sich natürliche Verzögerungen ergeben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wünschen Sie eine Zusatzfrage? – Bitte.

 


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