wahrscheinlich sehr lange reden. Aber ich möchte einiges zu Beginn sagen, was offensichtlich in der Diskussion etwas verwischt wird.
Vieles von dem, was Sie jetzt angesprochen haben, zum Beispiel die Frage der militärischen Kapazitäten in der Europäischen Union, die Frage der Neutralität, ist überhaupt keine Erfindung dieses Vertrages, ist zum Großteil schon im Vertrag von Amsterdam beziehungsweise im Vertrag von Nizza enthalten.
Das Spektrum der Einsätze, die nach den sogenannten Petersberger Aufgaben möglich sind, wird in diesem Vertrag überhaupt nicht verändert. Sie sind die gleichen, die es nicht nur schon im Verfassungsvertrag, sondern schon davor waren, und für die die Republik Österreich, der Verfassungsgesetzgeber, entsprechende Vorsorge getroffen hat – und zwar schon lange vor einer Diskussion über den Verfassungsvertrag, geschweige denn über den Vertrag von Lissabon.
Der Artikel 23f zum Beispiel ist diese Vorsorge, die ja schon lange vorher getroffen worden ist. Es ändert sich an dieser Situation aber überhaupt nichts. Es ist die österreichische Neutralität so, wie sie in der österreichischen Bundesverfassung festgeschrieben ist und durch den Artikel 23 modifiziert wurde, in keiner Weise berührt.
Es ist in der Bestimmung, die hier auch immer wieder angesprochen wird, über die sogenannte Beistandsverpflichtung ausdrücklich davon die Rede, dass die Neutralen davon nicht berührt sind. Das heißt, dass ihre Verpflichtungen, die sie haben – aufgrund ihrer Neutralität oder aufgrund ihrer Bündnisfreiheit –, hier in keiner Weise berührt werden.
Ich habe an dieser Bestimmung mitgewirkt und mitgearbeitet und ich weiß, was damit gemeint war, und ich weiß, wie es auch die anderen verstehen. Die österreichische Neutralität ist hier in keiner Weise berührt.
Es wird auch keine Militarisierung der Europäischen Union stattfinden. Es ist lediglich davon die Rede – und das war schon im Verfassungsvertrag, der bekanntlich vom österreichischen Nationalrat mit einer Gegenstimme beschlossen worden ist –, dass eine Verbesserung der Kapazitäten stattfinden soll, was für mich irgendwie einleuchtend ist, dass man die Kapazitäten verbessert. Das heißt aber noch lange nicht, dass man die militärischen Mittel erhöht.
Schließlich und endlich die Frage der sozialen Kompetenzen der Europäischen Union. Die werden durch diesen Vertrag ganz entscheidend verbessert. Es ist so – da gebe ich auch dem Abgeordneten Voggenhuber, der unlängst sehr überzeugend im Verfassungsausschuss dazu Stellung genommen hat, durchaus recht –: Wir sind sicherlich nicht schon am Ende der Entwicklung angelangt und wir müssen alle dafür arbeiten, dass das noch verbessert wird. Aber vieles von dem, was jetzt in diesem Vertrag steht – übrigens auch gegenüber dem Verfassungsvertrag verbessert –, geht in Richtung einer Berücksichtigung sozialer Komponenten bei allen Politiken, für die die Europäische Union nunmehr zuständig ist.
Ein Wort noch, weil Sie sie erwähnt haben, die Frage der Einstimmigkeit und Mehrstimmigkeit: Erstens bin ich grundsätzlich der Auffassung, dass es an sich vernünftig ist, wenn man zur Verbesserung der Beschlussfähigkeit der Europäischen Union mehr Mehrstimmigkeitsentscheidungen hat. Aber ich sage auch, dass wir in jenen Bereichen, wo wir vitale Interessen haben, wie zum Beispiel die Verwendung des Wassers, wie die Frage der Wahl der Energiequellen – Atomenergie –, sehr wohl Einstimmigkeit brauchen. Der Vertrag sieht genau das auch in Hinkunft vor.
Vieles von dem, was in der Öffentlichkeit diskutiert, kritisiert wird, ist natürlich ernst zu nehmen. Das tun wir auch. Aber vieles von dem, was behauptet wird, stimmt einfach nicht.
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