Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Hans Winkler: Herr Präsident! Ich bitte um Verständnis, aber ich möchte eigentlich wirklich nicht über mögliche Wahlausgänge in anderen Staaten spekulieren.
Aber wie ich schon sagte: Ich glaube, für die Autonomie ist es vollkommen egal, welche Regierung an die Macht kommt, weil ohne unsere Zustimmung keine Änderung der Autonomiebestimmungen möglich sein wird.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Die letzte Zusatzfrage stellt Herr Bundesrat Ing. Kampl.
Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Wie und in welcher Form hat Österreich seit seinem EU-Beitritt für Südtirol noch eine Schutzfunktion?
Vizepräsident Jürgen Weiss: Herr Staatssekretär, bitte.
Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Hans Winkler: Herr Präsident! Herr Bundesrat! Die Schutzfunktion ist unbeeinträchtigt durch den Beitritt zur Europäischen Union!
Es geht nämlich darum, dass Österreich ein Mitspracherecht bei einer in Italien allfällig geplanten Änderung der gesetzlichen und Verfassungsbestimmungen hat, die die Autonomie der Südtiroler beeinträchtigen könnte. – Das hat mit der Europäischen Union überhaupt nichts zu tun!
Ich glaube darüber hinaus, dass die Bedeutung von Minderheitenfragen in der Europäischen Union wahrscheinlich – zumindest haben wir das in der Praxis erlebt – eine geringere geworden ist (Bundesrat Ing. Kampl: Das glaube ich auch!), aber was die ganz konkrete Ausgestaltung der Südtiroler Autonomie betrifft, die ja in Europa oder weltweit eine absolut einmalige und vorteilhafte für die Minderheit ist, hat sich durch den Beitritt an sich überhaupt nichts geändert.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke, Herr Staatssekretär. – Die Fragestunde ist beendet.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen 2384/AB bis 2390/AB und des Schreibens des Bundeskanzlers gemäß Artikel 23c Abs. 5 B-VG beziehungsweise des Schreibens des Vizekanzlers und Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG betreffend die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Königreich Bahrein zum Abschluss eines Abkommens auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen, die dem Stenographischen Protokoll angeschlossen werden.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
Schreiben des Bundeskanzlers betreffend Nominierungen gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG:
„REPUBLIK ÖSTERREICH
DR. ALFRED GUSENBAUER
BUNDESKANZLER
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