BundesratStenographisches Protokoll753. Sitzung / Seite 67

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

anderen Forum auch – nicht verhehlt, und wir haben das, was er an strukturellen und personellen Maßnahmen gesetzt hat, für zutiefst verfehlt gehalten. Nicht, weil es allein um eine Umfärbung des Ressorts ging – das auch –, sondern vor allem deshalb, weil die Effekte – darüber kann man sich in dieser Statistik überzeugen – verhängnisvoll waren.

Aber es war niemand von uns, der den Namen der unter so tragischen Umständen zu Tode gekommenen Innenministerin Prokop in diesem Zusammenhang genannt hat. (Ruf bei der ÖVP: Das stimmt nicht, es war Herr Kollege Kalina!) – Nein! Derjenige, der diesen Namen ins Spiel gebracht hat, ist der ÖVP-Generalsekretär Missethon ge­wesen, jemand, der in Fragen des Taktes und Anstands auch in anderen Fällen zu den Nachhilfeschülern der Nation gehört. (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Baier.) Dieser Herr hat es für notwendig gefunden, eine Weisung der Frau Innenministerin zu erwähnen – von der ich nicht weiß, ob es sie gibt – und sie auch noch als gut zu bezeichnen.

Herr Bundesminister, die erste meiner Fragen an Sie ist: Aufgrund welcher Kompe­tenz­tatbestände im Ministeriengesetz sind dem Generalsekretär der ÖVP angebliche Weisungen der früheren Innenministerin zugänglich? – Offensichtlich so gut, dass er sie auch lobend erwähnen kann. Ich glaube nicht, dass es Aufgabe des Innenminis­teriums ist, dem ÖVP-Generalsekretär für die öffentliche Argumentation Unterlagen zugänglich zu machen, und ich meine noch weniger, dass es von ihm moralisch vertretbar war, sich in dieser Art und Weise hinter einer Verstorbenen zu verstecken.

Eines der Themen, das in der österreichischen Öffentlichkeit breit diskutiert wird, sind jene Mängel, die sich im Zusammenhang mit der Fahndung nach dem Entführer von Frau Kampusch ergeben haben. Wir wissen alle, und ich brauche das nicht im Detail zu zitieren, dass es auf Herrn Priklopil zumindest einen Hinweis – vielleicht auch meh­rere, wie es in der Zwischenzeit aussieht – gegeben hat, die im Fahndungsverfahren nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurden, was sicherlich dazu beigetragen hat, das tragische Schicksal dieser heute jungen Frau, damals dieser Jugendlichen, um Jahre zu verlängern.

Nun ist es keine Frage, dass überall dort, wo Menschen tätig sind, auch Fehler pas­sieren können, selbst so tragische. Die Frage ist aber vor allem: Inwieweit ist es notwendig und wäre es notwendig gewesen, aus der negativen Erfahrung zu lernen? Denn es kann ja nicht so sein, dass es, wenn man wertvolle Hinweise hat – in diesem Fall sogar von einem Polizisten oder damals von einem Gendarmen, soweit ich weiß –, nicht dazu führt, dass das berücksichtigt wird! Es kann doch nicht sein, dass man darüber stillschweigend hinweggeht! Es hat das Bestreben gegeben, hier eine Evaluie­rung durchzuführen und dafür zu sorgen, dass, wenn schon das alles nicht rückwirkend beseitigt werden kann, zumindest für künftige Fälle daraus gelernt wird.

Die Frage ist, warum es dazu nicht kommen durfte; wer dafür verantwortlich ist, dass dieser Evaluierungsprozess nicht durchgeführt werden konnte; wer dafür verantwortlich ist, dass das wieder niedergeschlagen wurde, und dass bis heute, soweit ich weiß, keine Evaluierung dieses offensichtlichen Fehlers in der Verfolgung des damals unbe­kannten Täters erfolgt ist. Daher ist zunächst einmal die Frage zu stellen, wie es zu so etwas kommen konnte.

Konkret, Herr Bundesminister: Wie lauten die konkreten Aktenvorgänge beziehungs­weise die E-Mail-Verkehre in dieser Angelegenheit, die dazu geführt haben, dass Herrn Haidinger das Evaluierungsverfahren untersagt wurde; und wer konkret hat die Weisung erteilt, dass keine Evaluierungshandlungen gesetzt werden dürfen?

Nun ist es Gegenstand der Arbeit einer Kommission, die Sie eingesetzt haben und die im Verlauf weniger Tage eine durchaus erfreuliche Erweiterung erfahren hat; denn die


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite