BundesratStenographisches Protokoll753. Sitzung / Seite 68

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Vorstellung, dass Mitarbeiter des Ressorts die Einzigen sein sollten, die diese Über­prüfung durchführen sollten, ist ja an Absurdität nicht zu überbieten. Die Hereinnahme einiger externer Experten ist zu begrüßen, auch wenn ich Sie fragen muss, ob Sie Herrn Dr. Fiedler eingeladen haben, dieser Kommission zur Aufklärung der Vorgänge beizutreten, oder, wenn nicht, was Ihre Beweggründe dafür waren.

Das Zweite, das uns und die Öffentlichkeit interessieren würde, ist: Wie lautet der genaue Auftrag, der an diese Kommission ergangen ist? Wer hat diesen erteilt und wie lautet er wörtlich? Und – das ergibt sich aus meiner vorherigen Bemerkung – warum haben Sie in diese Kommission Personen entsandt, die in Ihrem unmittelbaren Nahe­be­reich arbeiten und daher auch in einer Abhängigkeit zu Ihnen stehen, beziehungs­weise jemandem dienstlich unterstellt sind, der in der Angelegenheit BAWAG und Missbrauch des Innenministeriums zur Schädigung einer politischen Partei verwickelt sein könnte?

Weiters wäre interessant zu erfahren, ob die Kommission tatsächlich alle Akten, die sie anfordert, erhält, und welche sie bisher angefordert und erhalten hat. Schließlich, ange­sichts des großen öffentlichen Interesses, das es in dieser Frage gibt: Halten Sie den Zeithorizont von vier Monaten für die Überprüfung dieses Sachverhalts nicht für unan­ge­messen lang, auch wenn die Hoffnung besteht, dass bei der Sitzung des Innenaus­schusses des Nationalrates aufgrund eines ersten Berichtes des nunmehrigen Vorsit­zenden Adamovich ein wenig Informationen zugänglich gemacht werden?

Zuletzt ist dazu zu fragen, ob die Beamten des Innenministeriums, die der Kommission angehören, dienstfrei gestellt sind, um dieser Aufgabe nachkommen zu können. Denn die Freistellung von der Weisung, die Sie verkündet haben, ist relativ merkwürdig, wenn dieselben Personen zuerst weisungsgebunden ihren Aufgaben im Ministerium nachgehen, dann den Schlips herunternehmen, in die Kommission gehen und plötzlich nicht mehr weisungsgebunden sind.

Wir dürfen aber auch die menschliche Seite nicht übersehen. Dass es hier einen schwerwiegenden Ermittlungsfehler gegeben hat, ist ja unbestritten. Ich habe von Ihnen, Herr Bundesminister, gegenüber Frau Kampusch noch kein Wort vernommen, mit dem Sie ihr – und vor allem ihr persönlich – ausgedrückt hätten, wie sehr es der österreichischen Exekutive und dem Innenministerium leid tut, dass ihr Leiden um viele Jahre verlängert wurde, weil eine Ermittlungschance nicht genützt wurde. (Zwischen­ruf.) – Ich finde nicht, Herr Kollege, dass das zum Lachen ist. Ich wünsche niemandem, das durchmachen zu müssen, was diese junge Frau erlitten hat. Wenn Sie darüber lachen, dann tun Sie mir leid. Sonst kann ich dazu, um nicht allzu emotional zu werden, nichts sagen.

Es ist durchaus auch die Frage zu stellen, wie Sie persönlich die Möglichkeiten beurtei­len, dass hier der Bund im Rahmen der Amtshaftung in die Haftung genommen wird, und wie Sie den Umstand beurteilen, dass damals der Öffentlichkeit mitgeteilt wurde, dass Herr Priklopil ein Alibi gehabt hätte, obwohl der Aktenlage bereits zu entnehmen war, dass das absolut unrichtig ist.

Der zweite Themenkomplex, zu dem ich etwas sagen möchte, betrifft jene merkwür­digen und von den österreichischen Journalisten eher als kabarettistisches Element betrachteten Ermittlungen rund um die Person des früheren Bundeskanzlers. Sie können sicher sein, dass österreichische Kabarettisten durch das, was hier seitens des Ministeriums öffentlich erklärt wurde, noch viele Jahre von ihren Sketches leben werden. Die Geschichte ist derart widersinnig und absurd, dass sie nicht zu überbieten ist. Allerdings ist der offenbar dahinterliegende Sachverhalt nicht widersinnig und nicht absurd. Wenn jemand ernsthaft erklärt, dass er zwei Polizisten zum Recherchieren losschicken muss, um dem Altbundeskanzler eine Ladung des Staatsanwaltes – oder


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