BundesratStenographisches Protokoll753. Sitzung / Seite 70

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Aufgabe, nämlich in Fällen, wo Mitglieder der Exekutive beschuldigt werden, geset­zeswidrig vorgegangen zu sein – in welcher Form auch immer –, ist ein eher bescheidener. Es ist ein gutes Dutzend Fälle, die hier abgeschlossen wurden, was für 53 Leute nicht wirklich sensationell ist, aber möglicherweise auch unserer Exekutive ein sehr gutes Zeugnis ausstellt.

Alle weiteren Aufgaben, die hier dazugekommen sind, haben mit dem Sinn dieser Einrichtung, mit ihrer Aufgabe und auch mit ihrem Namen überhaupt nichts zu tun. Der Herr Vranitzky ist mit Sicherheit keine innere Angelegenheit des Innenministeriums. Und auch wenn Staatsanwälte sich dieser Einrichtung angeblich bedienen wollen, gäbe es immer noch die Möglichkeit, sie freundlich darauf hinzuweisen, dass dafür auch andere Bereiche der Exekutive zur Verfügung stehen.

Ich weiß nicht, welche anderen völlig systemfremden Operationen dort noch vorge­nommen wurden! Das ist sicher etwas, was aufzuklären ist.

Was wir aber sicherlich nicht brauchen, ist eine Polizeieinheit, die Staat im Staat spielt, sich Aufgaben arrogiert und selbst praktisch keiner ernst zu nehmenden Kontrolle unterliegt. Dazu ist uns der Rechtsstaat zu heilig, als dass wir solche Enklaven eines weitestgehend rechtlosen Zustandes tolerieren können, denn diese Einrichtung ist nicht durch Gesetz geschaffen, ihre Basis ist eine verhältnismäßig schwache. Die Ausgliederung aus dem Polizeiapparat ist eine interessante Facette, warum auch immer sie vorgenommen wurde.

Ich glaube, dass das Ministerium selbst gut daran tun würde, dafür zu sorgen, dass diese Einrichtung, wenn sie denn notwendig ist, eine klare gesetzliche Grundlage hat, eine klare und nicht überschreitbare Definition ihrer Aufgaben. Und wenn es ist, wie behauptet wurde, dass hier die Staatsanwaltschaft in heftigem Ausmaß diese Einrichtung benützt, dann ist die Frage, ob sie nicht im Justizministerium besser aufgehoben wäre oder ob eine solche interne Angelegenheiten behandelnde Einrich­tung, eine Überprüfungsinstanz für die Arbeit der Exekutive nicht überhaupt beim Parlament, wo auch der Rechnungshof und die Volksanwaltschaft angesiedelt sind, am besten und am leichtesten kontrollierbar angesiedelt wäre.

Auch hier jetzt wieder, Herr Bundesminister, meine konkreten Fragen: Welche Weisun­gen sind von Ressortchefs oder deren Kabinetten seit Gründung des BIA an dieses ergangen? Haben Sie persönlich die Rechtmäßigkeit dieser Weisungen kontrolliert? Und sind alle Weisungen eindeutig der österreichischen Rechtsordnung entsprechend getroffen worden? Wen haben Sie mit diesen Kontrollen auf die Rechtmäßigkeit beauf­tragt? Hat das BIA auch Aktivitäten gegenüber Personen gesetzt, die nicht öffentlich Bedienstete sind, und wenn ja, welche?

Ist es richtig, dass zwei Angehörige des BIA im Pensionistenheim, in welchem die Schwiegermutter des ehemaligen Bundeskanzlers Dr. Vranitzky lebte, Nachforschun­gen angestellt haben? Ist es richtig, dass dabei die Pflegesituation der Schwieger­mutter Vranitzkys durch Befragung von medizinischem Personal evaluiert wurde? Haben Sie diesen Sachverhalt untersucht? Wie lautete damals der konkrete Auftrag gegenüber den zwei BIA-Angehörigen?

Sind Sie der Überzeugung, dass das Büro für interne Angelegenheiten auch weiterhin in Ihrem Ministerium, im Innenministerium, angesiedelt sein soll? Wäre nicht die Unterstellung des BIA unter die Staatsanwaltschaft eine in demokratiepolitischer Hinsicht sauberere Lösung? Und könnten Sie sich allenfalls auch vorstellen, das BIA auszugliedern und als unabhängige Untersuchungsbehörde für den öffentlichen Dienst direkt dem Parlament zu unterstellen?

 


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