BundesratStenographisches Protokoll753. Sitzung / Seite 82

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5 Prozent zurückgegangen sind. Leider gestiegen sind die Zahlen bei gewaltbestimm­ten Sexualdelikten, auch wenn insgesamt die Verurteilungen wegen Delikten gegen die sexuelle Integrität zurückgegangen sind. Bei den Suchtgiftdelikten haben wir insgesamt einen Rückgang von 5,4 Prozent zu verzeichnen.

Jetzt zu einer Gruppe, die in letzter Zeit sehr häufig in Debatte war, zu den Jugend­lichen. Bei den Jugendlichen sehen wir bei den Verurteilungen einen Rückgang von minus 2,2 Prozent, innerhalb dieses Gesamtrückgangs allerdings einen Anstieg bei den Delikten gegen Leib und Leben und einen leichten bei Delikten gegen fremdes Vermögen, allerdings einen relativ deutlichen Rückgang bei den Suchtmitteldelikten.

Bei den jungen Erwachsenen haben wir einen Rückgang der Verurteilungen um 6,8 Prozent. Hier besonders deutlich auch wieder der Rückgang bei den Suchtmittel­delikten.

Zur Gruppe der ausländischen Staatsangehörigen ist zu sagen, dass hier der Rück­gang bei den Verurteilungen 8,4 Prozent beträgt, bei den ausländischen Jugendlichen 23,6 Prozent und bei den ausländischen jungen Erwachsenen minus 17 Prozent. – So weit einige doch, glaube ich, sehr markante Zahlen zum Sicherheitsbericht 2005 und 2006.

Ich darf aber natürlich auch die Gelegenheit hier auch dazu nutzen, zu aktuellen Fällen Stellung zu nehmen und den Bundesrat darüber zu informieren, welche Schritte die Justiz jetzt gesetzt hat. Es wurde ein Bericht der Staatsanwaltschaft Wien über die weiteren Vorhaben erstellt und dem Justizministerium am 13. Februar, also gestern, zugestellt, im Wege der Oberstaatsanwaltschaft Wien. Dieser Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Wien wurde vom Justizministerium zur Kenntnis genommen und wird derzeit über die Oberstaatsanwaltschaft Wien wieder an die Staatsanwaltschaft Wien zurückgemittelt.

Ich darf hier insoweit berichten, als in diesem Bericht folgendes Vorhaben vorge­schla­gen wurde und von uns auch unterstützt wird, nämlich dass in der Staatsanwalt­schaft Wien eine Sonderkommission eingerichtet wird, die unter der Leitung des dort zustän­digen Staatsanwaltes steht. Diese Sonderkommission braucht polizeiliche Unter­stützung. Die Staatsanwaltschaft Wien wird vorschlagen, dass sie diese polizeiliche Unterstützung von der Bundespolizeidirektion Wien bekommt. Hier scheint es möglich zu sein, dass niemand miteinbezogen wird, der selbst Vorwürfen ausgesetzt ist. Wir brauchen diese polizeiliche Unterstützung, um zu einer Beschleunigung und Konzen­tration der Ermittlungen beizutragen.

Die neue Strafprozessordnung gibt uns hier neue Möglichkeiten. Es kann jetzt der Staatsanwalt einvernehmen. Das hat sich schon als sehr wichtig herausgestellt. Wir mussten sehen, dass einige sehr wichtige Zeugen nicht bereit waren, sich vom BIA einvernehmen zu lassen, aber die Bereitschaft bekundet haben, sich vom Staatsanwalt einvernehmen zu lassen. Ich denke, dass wir diese neuen Möglichkeiten der Koope­ration, die sich aufgrund der neuen Strafprozessordnung ergeben, hier gut nutzen kön­nen.

Für uns ist wichtig, dass es keine Ermittlungen der Polizei außerhalb der von der Staatsanwaltschaft angeordneten gibt und dass alle verfahrensrelevanten Unterlagen, die sich zum Beispiel im Besitz des BIA befinden, uns übermittelt werden. Ich höre gerne, dass die Evaluierungskommission den Auftrag hat, sollte ein strafrechtlich rele­vanter Verdacht dort auftauchen, dass dann diese Sache ebenfalls sofort an die Staats­anwaltschaft übergeben wird.

Ich habe gestern vernommen, dass die Präsidiale beschlossen hat, dass es einen Son­der-Justizausschuss Ende Februar/Anfang März geben wird. Dieser Sonderausschuss


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