BundesratStenographisches Protokoll753. Sitzung / Seite 83

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

wird dann sicher auch die Möglichkeit bieten, die Abgeordneten in diesem Ausschuss über den Fortgang des Strafverfahrens zu informieren, soweit das natürlich mit den bestehenden gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtungen vereinbar ist.

Ich hoffe, dass dieser Ausschuss auch die Gelegenheit bietet, dass wir über weiter­reichende Maßnahmen nachdenken. Wir haben ja die gesetzliche Grundlage dafür, dass wir mit 1. Jänner nächsten Jahres eine neue Antikorruptionsstaatsanwaltschaft errichten. Ich habe selbst im Ministerialentwurf vorgeschlagen, dass diese Korruptions­staatsanwaltschaft weisungsfrei gestellt sein sollte und dass im Rahmen des Verfah­rens in diesen Fällen auch eine sogenannte große Kronzeugenregelung möglich sein sollte. Beides konnte leider in den Verhandlungen so nicht realisiert werden. Wir haben zwar jetzt die völlige Transparenz aller Weisungen des Justizministeriums an alle Staatsanwaltschaften, und das wird auch für die Korruptionsstaatsanwaltschaft gelten. Aber ich denke, im Lichte der jüngsten Ereignisse sollten wir vielleicht einen neuer­lichen Anlauf nehmen, diese Frage noch einmal zu überlegen.

Ich nehme auch gerne die Anregungen auf, die jetzt von verschiedenen Seiten kom­men, ob es nicht sinnvoll wäre, das BIA in diese neue Staatsanwaltschaft einzu­gliedern. Tatsache ist, dass es hier wichtige Synergien gäbe und dass diese Staats­anwalt auch jemanden braucht, der für sie ermittelt. Es ergäbe sich dadurch natürlich ein geänderter Aufgabenbereich gegenüber dem, wie sich das für das BIA derzeit darstellt.

Wenn wir für diese Korruptionsstaatsanwaltschaft die Weisungsfreiheit erreichen könn­ten, hätte das den Vorteil, dass damit dann gleichzeitig auch die Unabhängigkeit des BIA oder einer Nachfolgeeinrichtung gewährleistet wäre. Es hätte weiters den großen Vorteil, dass wir das verfassungsrechtliche Problem ausräumen würden, das wir der­zeit haben, nämlich dass Staatsanwälte Weisungen an Einrichtungen des Innen­minis­teriums erteilen, die eigentlich Weisungen an ein oberstes Organ, nämlich den Innen­minister sind, was sich doch als verfassungsrechtlich etwas bedenklich darstellt.

Ich hoffe, dass wir über diese Neuordnungen im Nationalrat oder bei anderen passen­den Gelegenheiten noch reden können.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass meine Kollegin Doris Bures an einem Kodex arbeitet, der für alle öffentlich Bediensteten klare Regelungen vorsehen soll, wie sie sich gegen Korruptionsvorwürfe schützen können, wie das mit Geschenkannahmen ist et cetera. Ich denke, auch das soll dazu beitragen, dass das sicher zu verteidigende hohe Ansehen der österreichischen Beamtenschaft erhalten werden kann. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

14.13


Präsident Helmut Kritzinger: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Bieringer. Ich erteile es ihm.

 


14.13.39

Bundesrat Ludwig Bieringer (ÖVP, Salzburg): Herr Präsident! Frau Bundes­minis­terin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute stehen die Sicher­heits­berichte für die Jahre 2005 und 2006 der österreichischen Bundesregierung auf der Tagesordnung. Lassen Sie mich daher vorweg ein paar Sätze zu den Sicher­heits­berichten sagen.

Erstens: Ich möchte beginnen mit einem Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Innenressorts, die diesen Bericht erstellt haben, weil er sehr klar, sehr sachlich und sehr informativ ist. – Entschuldigung, Frau Bundesministerin, natürlich auch des Justiz­ressorts, wo man dasselbe behaupten kann und muss, wenn man die Fakten sieht.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite