wird dann sicher auch die Möglichkeit bieten, die Abgeordneten in diesem Ausschuss über den Fortgang des Strafverfahrens zu informieren, soweit das natürlich mit den bestehenden gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtungen vereinbar ist.
Ich hoffe, dass dieser Ausschuss auch die Gelegenheit bietet, dass wir über weiterreichende Maßnahmen nachdenken. Wir haben ja die gesetzliche Grundlage dafür, dass wir mit 1. Jänner nächsten Jahres eine neue Antikorruptionsstaatsanwaltschaft errichten. Ich habe selbst im Ministerialentwurf vorgeschlagen, dass diese Korruptionsstaatsanwaltschaft weisungsfrei gestellt sein sollte und dass im Rahmen des Verfahrens in diesen Fällen auch eine sogenannte große Kronzeugenregelung möglich sein sollte. Beides konnte leider in den Verhandlungen so nicht realisiert werden. Wir haben zwar jetzt die völlige Transparenz aller Weisungen des Justizministeriums an alle Staatsanwaltschaften, und das wird auch für die Korruptionsstaatsanwaltschaft gelten. Aber ich denke, im Lichte der jüngsten Ereignisse sollten wir vielleicht einen neuerlichen Anlauf nehmen, diese Frage noch einmal zu überlegen.
Ich nehme auch gerne die Anregungen auf, die jetzt von verschiedenen Seiten kommen, ob es nicht sinnvoll wäre, das BIA in diese neue Staatsanwaltschaft einzugliedern. Tatsache ist, dass es hier wichtige Synergien gäbe und dass diese Staatsanwalt auch jemanden braucht, der für sie ermittelt. Es ergäbe sich dadurch natürlich ein geänderter Aufgabenbereich gegenüber dem, wie sich das für das BIA derzeit darstellt.
Wenn wir für diese Korruptionsstaatsanwaltschaft die Weisungsfreiheit erreichen könnten, hätte das den Vorteil, dass damit dann gleichzeitig auch die Unabhängigkeit des BIA oder einer Nachfolgeeinrichtung gewährleistet wäre. Es hätte weiters den großen Vorteil, dass wir das verfassungsrechtliche Problem ausräumen würden, das wir derzeit haben, nämlich dass Staatsanwälte Weisungen an Einrichtungen des Innenministeriums erteilen, die eigentlich Weisungen an ein oberstes Organ, nämlich den Innenminister sind, was sich doch als verfassungsrechtlich etwas bedenklich darstellt.
Ich hoffe, dass wir über diese Neuordnungen im Nationalrat oder bei anderen passenden Gelegenheiten noch reden können.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass meine Kollegin Doris Bures an einem Kodex arbeitet, der für alle öffentlich Bediensteten klare Regelungen vorsehen soll, wie sie sich gegen Korruptionsvorwürfe schützen können, wie das mit Geschenkannahmen ist et cetera. Ich denke, auch das soll dazu beitragen, dass das sicher zu verteidigende hohe Ansehen der österreichischen Beamtenschaft erhalten werden kann. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)
14.13
Präsident Helmut Kritzinger: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Bieringer. Ich erteile es ihm.
14.13
Bundesrat Ludwig Bieringer (ÖVP, Salzburg): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute stehen die Sicherheitsberichte für die Jahre 2005 und 2006 der österreichischen Bundesregierung auf der Tagesordnung. Lassen Sie mich daher vorweg ein paar Sätze zu den Sicherheitsberichten sagen.
Erstens: Ich möchte beginnen mit einem Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Innenressorts, die diesen Bericht erstellt haben, weil er sehr klar, sehr sachlich und sehr informativ ist. – Entschuldigung, Frau Bundesministerin, natürlich auch des Justizressorts, wo man dasselbe behaupten kann und muss, wenn man die Fakten sieht.
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