BundesratStenographisches Protokoll753. Sitzung / Seite 97

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Ich habe Ihnen bereits mitgeteilt, dass es einfach falsch ist, dass diese Vorverurteilung stattfindet. Was Sie hier jetzt machen, sind reine Vorverurteilungen. Es ist notwendig, dass unabhängige Gerichte Entscheidungen treffen, und es ist nicht machbar, dass ein Innenminister, wenn Dinge und Vorfälle, aber womöglich auch strafbare Handlungen bei der Staatsanwaltschaft vorliegen, hier eine Bewertung macht. Das geht ja komplett an der Sache vorbei, und das ist für einen Innenminister natürlich nicht möglich.

Was Dr. Vranitzky betrifft, werde ich bei der Dringlichen Anfrage noch näher darauf eingehen. Ich möchte Ihnen dazu nur sagen, dass die Staatsanwaltschaft den Auftrag erteilt hat, dass man Vranitzky zu dieser Situation einvernimmt und dass hier seriös und vorsichtig vorgegangen wird. Ich werde Ihnen letztlich auch während der Dring­lichen Anfrage noch einige Informationen dazu geben.

Was den Brief an die Polizistinnen und Polizisten betrifft: Dieser war sehr notwendig! Denn es ist klar, dass die Polizistinnen und Polizisten, aber auch die vielen Ermittler, die tagtäglich großartige Arbeit leisten, verunsichert sind, dass sie nicht wissen: Wie sollen wir uns aufgrund der gesamten öffentlichen Diskussion weiter verhalten?

Dabei möchte ich hier nicht irgendwelchen Parteien eine Schuld zuweisen; ich mache das einfach nicht. Aber wichtig ist, dass die Polizistinnen und Polizisten eines wissen: Wir stehen hinter ihnen! Das ist dringend notwendig, denn das, was Sie hier machen, sind natürlich auch Beschuldigungen im Hinblick auf den Fall Kampusch, dass hier Bewer­tungsfehler durchgeführt wurden.

Lassen wir jetzt die Kommission arbeiten, die letztlich ein Ergebnis erbringen wird, das für uns die Grundlage für die weitere Vorgangsweise sein wird. Diese Kommission wird im Falle einer strafrechtlichen oder dienstrechtlichen Relevanz auch die zuständige Be­hörde beziehungsweise die Staatsanwaltschaft verständigen und die Anzeigen vorneh­men.

Ich möchte Ihnen hier eine weitere Frage beantworten, was die Amtshaftungs­beurtei­lung betrifft. Da gibt es einige Fragen, die auch von Ihnen gekommen sind, und darauf kann ich Ihnen jetzt folgende Antwort geben. Die Umstände der Ermittlungsführung sind von der von mir eingesetzten Kommission zu erstellen, daher ersuche ich um Ver­ständnis dafür, dass ich dem Ergebnis wirklich nicht vorgreifen kann. Wofür brauche ich eine Kommission, wenn ich all diesen Dingen letztlich vorgreifen würde?!

Darüber hinaus wurde gefragt, warum ich Fiedler nicht dazu eingeladen habe; das war auch Ihre Frage. Es war mir wichtig, dass wir anerkannte Persönlichkeiten dafür ge­won­nen haben. Sie haben auch die Kompetenz von Herrn Präsidenten Adamovich nicht in Frage gestellt. Aber mir ist Präsident Fiedler persönlich bekannt, ich berate mich mit ihm und werde auch diesbezüglich, was die gesamte Situation BIA betrifft – dass ich dem einen zusätzlichen gesetzlichen Rahmen geben möchte, was auch die Weisungsfreiheit betrifft –, die weiteren Gespräche führen. Damit soll dies eine klare Antwort auf Ihre Frage sein.

Aber falsch ist es, wenn man glaubt, dass die Rechtmäßigkeit seitens des Büros für Internationale Angelegenheiten nicht gegeben ist. (Bundesrat Konecny: Interne Ange­legenheiten!) Die Einrichtung des Büros für Internationale Angelegenheiten ... (Zwi­schenrufe bei der SPÖ.) – Nein, hören Sie mir zu, Herr Bundesrat! Die Einrichtung des Büros für Internationale Angelegenheiten gründet auf dem Bundesministerien­ge­setz und dem Einführungserlass des BIA vom 31. Jänner 2001 in der Fassung vom 5. März 2003. (Bundesrat Schimböck: Heißt das jetzt „Intern“ oder „International“?) Aber ich habe gesagt, ich bin dabei, ich möchte das hier in einen anderen gesetzlichen Rahmen bringen.

 


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