BundesratStenographisches Protokoll753. Sitzung / Seite 98

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Geschätzte Damen und Herren, es wurde auch eine Entschuldigung an Natascha Kampusch erwähnt. Schauen Sie, ich habe schon zu Beginn, glaube ich, sehr klar gesagt, wie ich die Situation bedauere, wie schwierig es für dieses Mädchen, für diese junge Frau jetzt ist, wenn man aufgrund bestimmter Umstände Informationen erhält, dass man unter Umständen den Täter früher hätte fassen können, dass man dadurch diesem Mädchen einige Jahre ihres Lebens im Bereich des Gefängnisses hätte ersparen können. Ich bedauere es zutiefst.

Aber lassen wir jetzt noch dieser Kommission die Zeit, um alles aufzuklären, damit wir es auf dem Tisch haben. Dann werden wir über Ansprüche reden. Ich bin der Meinung, wenn es notwendig ist, wenn klar herausgestellt wird, dass es Bewertungsfehler gege­ben hat, werden natürlich auch Ansprüche gegeben sein. Dann muss man das natürlich sehr offensiv tun, damit hier auch die Republik Österreich entsprechende Maßnahmen setzt.

Es wurde auch immer wieder unterschwellig gesagt, dass das Büro für Interne Ange­legenheiten Franz Vranitzky ja problemlos hätte einvernehmen können, weil man weiß, wo er sich befindet. Ich habe mich erkundigt, denn es war auch für mich wichtig, zu wissen, wie das im Jahre 2006 war: Hat Franz Vranitzky Personenschutz gehabt? – Das ist ein wichtiger Punkt. Franz Vranitzky hatte bis zum Jahr 2000 Personenschutz, aber dieser Vorfall war im Jahre 2006. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Darüber hinaus darf ich auch auf den Fall Zogaj zu sprechen kommen. Eines ist klar, wenn Sie sich die Situation anschauen: Es ist dieses Faktum, das Sie mir vorgehalten haben, bereits vorher öffentlich in den Medien gewesen und nicht ... (Zwischenruf des Bundesrates Konecny.) Selbstverständlich, Sie können das alles nachlesen. Das werde ich natürlich, wenn es notwendig ist, auch dementsprechend belegen. Aber es wurde ohnehin von Abgeordnetem Pilz eine Anzeige erstattet. Es ist ein laufendes Verfahren, und dort werde ich natürlich die Argumentationen dementsprechend vor­legen.

Es wurden von Bundesrat Stefan Schennach – er ist jetzt leider nicht anwesend – einige Fragen gestellt, auch eine Frage betreffend das Rotlichtmilieu, zum Jahr 2006, als es 180 Anzeigen gegeben hat, angeblich gegen Polizisten. Ich möchte das aufklä­ren, das ist mir auch sehr wichtig.

Die absolute Zahl von 188 im Zusammenhang mit Anzeigen im Rotlichtmilieu gemäß §§ 215 bis 217 Strafgesetzbuch im Sicherheitsbericht 2006, Seite 231, bezieht sich auf die Gesamt-Anzeigen in diesem Bereich und nicht auf Polizistinnen und Polizisten. Gemäß meinem Kenntnisstand wurden im Jahr 2006 fünfzehn und im Jahr 2005 zwei Fälle an das BIA gemeldet, welche die gegenständlichen Paragraphen zum Inhalt hatten. Man darf das also nicht verwechseln: Die 188 waren die Gesamt-Anzeigen.

Zum Sicherheitsbericht 2005/2006: Sie haben es erwähnt und gefragt, warum es so große Unterschiede gibt. Im Prinzip muss man sagen: Wenn man die Bundesländer vergleicht, gibt es Unterschiedlichkeiten, aber es ist eher alles rückläufig. Im Jahre 2006 waren es im Burgenland minus 15 Prozent, aber es ist regional unterschiedlich.

Das ist genau der Grund dafür, Herr Bundesrat, dass wir immer wieder Strategie­gespräche durchführen. Ich war selbst dabei, als man sich in den Bundesländern die einzelnen Bezirke angeschaut hat: Wo krankt es? Wo gibt es ein Problem? Wo müs­sen wir uns neu aufstellen? Wo können wir punktgenaue Maßnahmen setzen?

Wir haben dann bestimmte Einsatzgruppen entwickelt, zur Bekämpfung der Straßen­kriminalität und so weiter, damit man auf die regionalen Problemstellungen ganz genau eingehen kann. Es ist mein Ziel, immer wieder solche Strategiegespräche mit den Beamten durchzuführen, damit wir die Kriminalität bestmöglich bewältigen können.

 


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