BundesratStenographisches Protokoll753. Sitzung / Seite 101

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lich Verständnis dafür haben, dass man Beamten der Republik gegenüber mit einem gewissen Respekt auftritt. Und man soll sie nicht kabarettistisch darstellen – dagegen verwahre ich mich in ganz besonderem Maße!

Dazu möchte ich nur eines sagen: Österreich kann froh sein, dass es das BIA hat; es steht international sehr gut da. Ich weiß allerdings auch, dass das BIA nicht nur Freunde im Bereich des Bundesministeriums für Inneres hat, und zwar deswegen, weil es eben oft überraschend ermittelt, um diesen oder jenen Missstand aufzudecken. Das BIA ist übrigens eine Einrichtung, die es, glaube ich, bis zum Jahre 2001 nicht gegeben hat.

Noch einmal: Seien wir froh, dass wir das BIA haben und dass dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versuchen, stets ihr Bestes zu geben. Sie müssen eben oft rasch handeln und unter Umständen auch einmal zu etwas unkonventionelleren Mitteln greifen. Aber ich gebe Ihnen in einem Punkt recht: Wenn man der Meinung ist, dass das BIA eine gesetzliche Grundlage bekommen soll, dann können Nationalrat und Bundesrat entsprechend agieren, damit das erfolgt.

Nun zur eigentlichen Tagesordnung, und zwar was den Sicherheitsbericht und das 18-Monate-Programm der EU betrifft. Sehr herzlich bedanken möchte ich mich bei allen Beamtinnen und Beamten dieses Bereiches im Innenministerium, aber selbst­ver­ständlich auch bei denen des Justizministeriums, weil das ja ein gemeinsamer Bericht ist. Das ist doch, bitte, in Österreich geradezu eine Sensation, dass zwei Ministerien einen gemeinsamen Bericht herausgeben, noch dazu in diesem Umfang und in dieser inhaltlichen Qualität! Mir ist bewusst, dass wahrscheinlich Hunderte von helfenden Händen an der Erstellung dieses Berichtes mitgewirkt haben.

Dieser Bericht ist überdies ein interessantes Nachschlagewerk für jeden, der in der Politik tätig ist. Er zeigt jedoch auch die Probleme auf, mit denen Österreich, aber auch die EU konfrontiert sind. Ich begrüße es auch, dass in beiden Teilen ein Kapitel zu Inter­nationalem enthalten ist.

Nun zum 18-Monate-Programm der EU: Es ist sehr umfassend und ambitioniert. Das Einzige, was mir darin fehlt – wie ich das nach Brüssel übermitteln soll, weiß ich nicht; ich bin mir nicht sicher, ob man dort die Protokolle des Bundesrates liest, glaube das aber eher nicht –, ist ein Prioritätenkatalog, den man in dieses Programm aufnehmen sollte, statt einfach verschiedene Wünsche, die dort bestehen, sozusagen in einer Wurst herunterzuschreiben.

Was das Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission anlangt, begrüße ich es ganz besonders, dass ein Legislativvorschlag betreffend eine allgemeine Rahmen­richtlinie in Bezug auf die Zuwanderung von Arbeitskräften erarbeitet werden soll; weiters ein Grünbuch über die Eröffnung der zweiten Phase der gemeinsamen Asyl­regelung – ich bin der Meinung, das ist für die EU ganz besonders wichtig – sowie ein Rahmenbeschluss über den Schutz von Zeugen und Personen, die bei Gerichts­verfahren mitarbeiten. Hier geht es vor allem darum, gegenüber der organi­sierten Kriminalität Flagge zu zeigen.

Weiters konzentriert sich der Rat auf die Bewertung der ersten Phase des gemein­samen Asylsystems und des Ausbaus der praktischen Zusammenarbeit. Dies geht ja auf eine österreichische Initiative anlässlich der österreichischen EU-Präsident­schaft zu­rück. Damals ist angeregt worden, bis zum Jahre 2010 ein europaweit einheitliches Asylrecht zu schaffen.

Versucht wird ferner, die Umsetzung der Folgemaßnahmen zur Durchführbarkeits­studie in Bezug auf ein Netz von Küstenpatrouillen im Mittelmeerraum sowie ein Sys-


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