BundesratStenographisches Protokoll753. Sitzung / Seite 114

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich glaube, es ist wichtig, dass die Unschuldsvermutung gilt, aber andererseits die Staatsanwaltschaft auch alle Dinge aufklärt. Ich kann Ihnen sagen, wenn irgendwelche Verfehlungen festzustellen sind, wird es keine Toleranz geben. Aber die Beamtinnen und Beamten und die Betroffenen haben ein Recht darauf, dass jetzt die Unschulds­vermutung gilt.

Der nächste Punkt: das BIA. Ich habe bereits mitgeteilt, dass das BIA von mir wei­sungsfrei gestellt ist, dass sie allen Vorwürfen nachgehen können. Es ist für mich sehr wesentlich, dass wir so eine Einrichtung haben. Aber trotzdem ist es mir wichtig, dass wir eine klare gesetzliche und verfassungsrechtliche Regelung haben. Es ist mir ein wichtiges Anliegen und es laufen derzeit die Vorarbeiten und es werden auch inter­nationale und nationale Experten miteinbezogen, damit wir dann gemeinsam auch mit dem Justizministerium zu einem guten und vernünftigen Ergebnis kommen. Denn mir ist wichtig, dass die Anti-Korruptionsbekämpfung gut funktioniert. (Bundesrat Bierin­ger: Das ist traurig, wenn man das sagen muss!)

Herr Bundesrat Schennach, da Sie sagten, Herr Haidinger hat gesagt, er war nie korrupt. – Herr Bundesrat, na selbstverständlich! Das erwarte ich mir auch von einem Beamten, dass er nicht korrupt ist!

Darüber hinaus möchte ich erwähnen, dass Österreich im weltweiten Ranking, was die Anti-Korruption betrifft, an 15. Stelle liegt. Somit glaube ich schon, dass hier ganz besonders intensiv gearbeitet wird. Mir ist es auch wichtig, dass wir noch einen Schritt weitergehen, denn es ist ein sensibler Bereich und da brauchen wir klare und gute Strukturen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte nun, da ich am Vormittag schon sehr lange die verschiedenen Bereiche ausgeführt habe, zu den Antworten kommen. Ich möchte die Fragen nun beantworten und ich glaube, dass im Rahmen meiner Möglichkeiten hier alles gesagt wird, was gesagt werden kann.

Folgendes möchte ich auch sagen: Ich werde auch hier keine Aussagen tätigen, die für mich nicht zu 100 Prozent nachvollziehbar sind. Alles, was hier debattiert wird, ist vor meiner Amtszeit gewesen. Deshalb werde ich den Fehler nicht machen, Äußerungen zu tätigen, von denen ich nicht zu 100 Prozent weiß, ob es so ist.

Aber ich werde nun nach bestem Wissen und Gewissen diese Fragen beantworten.

Frage 1 bezieht sich darauf, seit wann bekannt ist, dass der damalige Leiter des Bundeskriminalamtes, Haidinger, von den ehemaligen Kabinettsmitgliedern Bernhard Treibenreif und Andreas Pilsl angewiesen wurde, Geldflüsse von der BAWAG oder vom ÖGB an die SPÖ, welche aufgrund von Ermittlungshandlungen durch das BKA her­vorkamen, sofort zu berichten und Unterlagen dazu zu übermitteln sowie die Ermittlungshandlungen in diesen Angelegenheiten vor der Nationalratswahl zu beschleunigen.

Ich möchte diese Fragestellung nun aber zuerst richtig stellen: Bekannt sind zum gegebenen Zeitpunkt keine Fakten, sondern ausschließlich Vorwürfe, Anschuldigungen und Gerüchte des Herrn Haidinger. Diese als Tatsachen zu bewerten ist weder rechts­staatlich richtig noch fair gegenüber den mittlerweile öffentlich vorverurteilten Per­sonen.

Nochmals in aller Klarheit: In einem Rechtsstaat gilt die Unschuldsvermutung. Jetzt führt die Staatsanwaltschaft, wie bereits erwähnt, die Erhebungen. Es ist wichtig, dass man jetzt diese Situation bei der Staatsanwaltschaft lässt, wo gearbeitet wird. Wichtig ist darüber hinaus, dass am 31. März 2006 im Bundeskriminalamt eine Ermittlungs­gruppe BAWAG eingerichtet wurde. Seit Beginn der Erhebungen wurde von dieser intensiver Kontakt mit der Staatsanwaltschaft gehalten und im Hinblick auf die abseh-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite