BundesratStenographisches Protokoll753. Sitzung / Seite 115

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bare Dimension und die Bedeutung dieses Falles im Mai 2006 die SOKO personell verstärkt.

Zur Frage 2: Welche Schriftstücke, Aktenvermerke und so weiter liegen in diesem Zusammenhang in Ihrem Ressort vor und was ist ihr Inhalt?

Meine Damen und Herren, wie bei Kriminalfällen von besonderem öffentlichen Inter­esse üblich und notwendig, wurden selbstverständlich auch im Fall BAWAG Vor­gesetzte, der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit und das Ministerbüro über den aktuellen Fortgang der Ermittlungen informiert.

Im gegenständlichen Fall erfolgten ab April 2006 nahezu wöchentlich standardisierte Berichte – grundsätzlich via Generaldirektion –, vereinzelt wurde aus gegebenem An­lass zusätzlich informiert. Die Inhalte betrafen, wie bereits erwähnt, allgemeine Infor­mationen über den Fortgang der Ermittlungen sowie aktuelle Entwicklungen.

Beispielsweise wurde am 6. Juni 2006 über den Generaldirektor mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft Geldflüsse von der BAWAG an die SPÖ beim Leiter der SOKO BAWAG angefragt hat.

In einem anderen Fall wurde am 21. Juni 2006 der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit von Dr. Haidinger von acht unmittelbar bevorstehenden Hausdurchsuchun­gen im Auftrag des Landesgerichtes Wien unterrichtet – da ging es unter anderem um Elsner, Verzetnitsch und Weninger. Darin wurde von der Staatsanwaltschaft auf die Dringlichkeit der Durchführung hingewiesen, zumal die Medien von diesen Hausdurch­suchungen bereits Kenntnis hatten. – Diese Mail-Nachricht ging auch an das Minister­büro.

Zur Frage 3: „Wie beurteilen Sie diese Vorwürfe und welche Konsequenzen ziehen Sie aus diesem Sachverhalt?“

Noch einmal: Es handelt sich hier um keinen Sachverhalt, sondern es handelt sich hier um Vorwürfe, Anschuldigungen, Behauptungen und Gerüchte. – Ich beurteile diese nicht, sondern eine Beurteilung erfolgt tatsächlich aufgrund von Fakten und Belegen. Die Staatsanwaltschaft ist jetzt am Zug und muss über die weiteren Schritte ent­scheiden.

Und es ist auch der Ansatz völlig falsch: Ein Innenminister ist nicht berechtigt, solche Dinge zu beurteilen, wenn die Staatsanwaltschaft damit beschäftigt ist.

Zur Frage 4: „Seit wann ist Ihnen bekannt, dass Haidinger vom damaligen Kabinetts-Chef Ita angewiesen wurde, Unterlagen aus dem Bundeskriminalamt an den ÖVP-Klub zu übermitteln, bevor sie an den BAWAG-Untersuchungsausschuss des Nationalrates gehen sollten?“

Auch dabei handelt es sich um eine Behauptung des Herrn Haidinger.

Die betroffenen Personen werden sich bei der Staatsanwaltschaft dazu äußern und dort ihre Informationen, Unterlagen und auch ihr Wissen zur Verfügung stellen, sobald sie die Gelegenheit dazu haben. – Dafür braucht es aber auch Vertrauen in die unab­hängige Justiz, also lassen wir, wie jetzt schon mehrmals erwähnt, die unabhängige Justiz auch in diesem Zusammenhang arbeiten!

Zur Frage 5: „Wer war die im ÖVP-Klub dafür verantwortliche Person, die die Akten beim Kabinett der Innenministerin anforderte?“

Die Akten wurden über den Weg der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit an die Parlamentsdirektion übermittelt; es gab keine Übermittlung an den ÖVP-Klub.

 


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