BundesratStenographisches Protokoll753. Sitzung / Seite 116

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Zur Frage 6: „Welche Schriftstücke (Akten, Aktenvermerke, Korrespondenzen etc.) liegen in diesem Zusammenhang in Ihrem Ressort vor und was ist ihr Inhalt?“

Die vom Ausschuss angeforderten Aktenkopien sind in mehreren Tranchen angefor­dert und via Boten von der Generaldirektion direkt der Parlamentsdirektion übergeben worden.

Zur Frage 7: „Wie beurteilen Sie diese Vorwürfe und welche Konsequenzen ziehen Sie aus diesem Sachverhalt?“

Ich habe es schon gesagt: Ich beurteile diese nicht, sondern eine Beurteilung erfolgt aufgrund tatsächlicher Fakten und Belege! Die Staatsanwaltschaft ist jetzt am Zug.

Zur Frage 8: „Seit wann ist Ihnen bekannt, dass Haidinger aufgrund ,schlimmer Ermittlungsfehler‘ eine Evaluierung der Kampusch-Ermittlungen durchführen wollte, diese aber verhindert wurde?“

Meine Damen und Herren! Wie bereits erwähnt, werden diese Fragen über die Abläufe und Ermittlungen jetzt in der Evaluierungskommission zu klären sein.

Aber ich betone noch einmal: Es ist immer leicht, wie ich das schon am Vormittag gesagt habe, einen Kriminalfall von hinten zu lesen, wenn klar ist, wer der Täter war. Dann ist auch klar, ob und welche Hinweise zu diesem Täter passen. Aber zu einer Zeit, als tausende Hinweise gekommen sind und über 700 Überprüfungen stattgefun­den haben? – Das ist eine schwierige Angelegenheit! Ich halte also nichts von Vor­verurteilungen aufgrund des heutigen Wissensstandes: Zehn Jahre später sieht zweifellos alles anders aus.

Klar ist aber, dass die Kommission unter dem Vorsitz von Präsident Adamovich diesen und andere Aspekte und Vorwürfe genau evaluieren und beurteilen wird.

Es war immer klar, dass es eine Evaluierung geben wird! Evaluierungen werden dann durchgeführt, wenn ein Fall tatsächlich abgeschlossen ist. Das ist er nicht mit Bekanntwerden des Täters, sondern dann, wenn die Arbeit der SOKO tatsächlich beendet ist, wenn man sichergehen kann, dass keine neuen Hinweise und Verdäch­tigungen mehr dazukommen und die begleitenden Verfahren abgeschlossen sind.

Es ist im Übrigen international so, dass Evaluierungen erst dann gemacht werden, wenn der Aktendeckel zugemacht wurde. – Im Fall Kampusch sind selbst im Jahr 2007 immer wieder neue Theorien, Verdächtigungen und Hinweise aufgetaucht, speziell über die Medien, insbesondere durch Privatdetektive.

Zur Klarstellung: Herr Haidinger selbst hat den Hinweis aus dem Jahr 1998 erst nach dem Auffinden von Natascha Kampusch zur Sprache gebracht. Er selbst war ab dem Jahre 2000 Gruppenleiter für die Kriminalpolizei und dann, als das Bundeskriminalamt installiert wurde, ab dem Jahre 2002 für die SOKO Kampusch verantwortlich.

Zur Frage 9: „Wie beurteilen Sie diesen Umstand?“

Die Evaluierungskommission unter Vorsitz von Präsident Adamovich hat den Auftrag, eine genaue Evaluierung und Beurteilung vorzunehmen, und ich kann und werde hier nicht eingreifen, denn mir ist es wichtig, dass diese Kommission allein und unabhängig arbeitet.

Zur Frage 10: „Seit wann ist Ihnen bekannt, dass Haidinger von Kabinettsmitarbeiter Bernhard Treibenreif angewiesen wurde, im Fall Kampusch den hinweisgebenden Wiener Polizeihundeführer nicht zu befragen, weil die Ministerin nicht wolle, dass diese Person jetzt vernommen werde, weil ,dann diese Sache bekannt werden würde‘ und ,wir keinen Polizeiskandal vor der Nationalratswahl wollen‘?“

 


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