BundesratStenographisches Protokoll753. Sitzung / Seite 118

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

obliegt dessen Beurteilung. Daher ergab sich schon aus der für alle Sicherheitsbehör­den und alle Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes geltende Offizialmaxime, die zur amtswegigen Wahrnehmung der Strafrechtspflege verpflichtet, die Notwendigkeit zur Weiterleitung an die zuständige Justizbehörde.

Zur Frage 16: Das ist eine sehr lange Fragestellung und Sie haben ja die Unterlagen zur Hand. Dabei geht es um das BIA, aber auch um den Besuch des BIA bei der Schwiegermutter von Bundeskanzler Vranitzky.

Meine Damen und Herren, zur Klarstellung: Das Büro für Interne Angelegenheiten im Innenministerium ist erstens einmal weisungsfrei, und Sie haben gehört, welche Absicht ich in der Zukunft habe. (Zwischenruf bei der SPÖ.)

Zum Zweiten: Ermittlungen außerhalb des Innenressorts werden vom Büro für Interne Angelegenheiten ausschließlich im Auftrag der Staatsanwaltschaft durchgeführt. BIA-Chef Mag. Kreutner hat bereits umfassend klargestellt, dass der Auftrag des BIA einzig und allein war, schnellstmöglich und so diskret wie möglich den Kontakt zu Vranitzky herzustellen. – Dieser Auftrag wurde vom BIA erledigt.

Das war die Auftragstellung seitens der Staatsanwaltschaft an das BIA, und das BIA musste das natürlich auch durchführen. Es ist völlig falsch zu sagen, das BIA hätte diesen Auftrag ablehnen können, wie das bereits heute Vormittag zum Ausdruck gebracht wurde. – Dann würden wir vielleicht andere Töne hier im Bundesrat hören.

Meine Damen und Herren, es gab dazu einen konkreten Auftrag der Staatsanwalt­schaft, schnellstmöglich und diskret eine Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung mit Dr. Vranitzky betreffend seine Einvernahme bezüglich die Vorwürfe von Dr. Flöttl, es habe einen Beratervertrag über 1 Million Schilling mit Dr. Vranitzky ohne ent­sprechende Gegenleistung gegeben, zu erreichen. Es wurde hier seitens Dr. Flöttl die Möglichkeit korruptiven Verhaltens in den Raum gestellt.

Die Anordnung der Staatsanwaltschaft hatte ihre Grundlage in § 88 StPO in der alten Fassung, wonach sie sich jeder Sicherheitsbehörde zur Führung von Vorerhebungen bedienen konnte. Gemäß § 36 Strafprozessordnung in der alten Fassung hatten die Sicherheitsbehörden diesen Anordnungen Folge zu leisten.

Seitens des Büros für Interne Angelegenheiten wurde der staatsanwaltschaftliche Auftrag ordnungsgemäß und im Sinne des Auftrages erfolgreich umgesetzt. – Und es ist absurd, hier andere Dinge zu behaupten.

Zur Frage 17: „Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um das beschädigte Ver­trauen der Bevölkerung in die rechtstaatlichen Institutionen wieder herzustellen?“

Meine Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass jeder einzelne Vorwurf aufgeklärt wird. – Viele benützen die derzeitige Aufregung, um daraus ihren eigenen Nutzen zu ziehen. Rundumschläge werden ausgeteilt, Anschuldigungen gegen höchst anständige und zuverlässige Personen erhoben.

Ich verwahre mich entschieden dagegen, dass das gesamte Ressort und vor allem die großartigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Innenministeriums in diesen Sog an Vorwürfen und Schlechtmacherei hineingezogen werden! Sie leisten tagtäglich wichtige und hervorragende Arbeit für die Sicherheit in unserem Land, für das Innen­ministerium und die Republik Österreich, das muss uns allen klar sein. Sie alle haben es nicht verdient, dass ihre Leistungen und ihr Einsatz in ein schlechtes Licht gerückt werden!

Ich lasse mir die Arbeit der Beschäftigten des Innenressorts und die ausgezeichnete Arbeit unserer Polizistinnen und Polizisten nicht schlechtreden! Meine Damen und Herren, Pauschalverurteilungen sind weder angebracht noch fair!

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite