BundesratStenographisches Protokoll753. Sitzung / Seite 124

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gangen sind und von einer Dame, die nicht einmal die Schwiegermutter selber war, eine Telefonnummer bekommen haben und dann wieder weggegangen sind. Also ich erkenne für mein Empfinden nicht, was passiert ist – außer dass zwei Herren wo hin­gegangen sind, eine Telefonnummer erfahren haben, wahrscheinlich sogar noch vorher und nachher gegrüßt haben und wieder zurückgegangen sind.

Und jetzt wird es spannend: Man geht her und sagt, das wäre beauftragt worden und die beiden Herren – ich weiß nicht, ob es zwei Herren waren; wie auch immer – hätten etwas ganz anderes gewollt.

Da gebe ich Ihnen recht: Wenn dem so ist, dann ist das nicht in Ordnung. Das ist überhaupt keine Frage. Aber haben Sie irgendeinen Beweis dafür, Herr Schennach, dass die zwei Personen dort noch aus irgendeinem anderen Grund gewesen sind, als nur um die Telefonnummer zu holen? Haben Sie irgendeinen Beweis? (Bundesrat Schennach: Es geht um die Absurdität einer ! – Gegenruf des Bundesrates Schöls.) – Aha, okay. Er hat also keinen Beweis dafür! (Anhaltende Zwischenrufe des Bundesrates Schennach.)

Wenn hier Beamten, die ihrer Aufgabe nachgehen, unterstellt wird, dass sie, noch dazu auf Weisung eines Ministers oder Kanzlers oder wessen auch immer – was die nächste Unterstellung ist –, etwas ganz anderes gewollt haben, dann meine ich: Wenn man das nicht beweisen kann – und da würde ich Sie auch wirklich auffordern, das zu beweisen! –, dann sollte man sich entschuldigen. (Bundesrat Schennach: Hallo, darf ich auch mal etwas sagen!)

Sie sprechen ja immer von Konsequenzen. Ich finde, Sie sollten tun, was Sie immer wieder dem Minister empfehlen: Wenn Sie so etwas nicht beweisen können, dann sollten Sie, meine ich, zurücktreten. Sie sollten die Konsequenzen ziehen, wenn Sie Behauptungen in den Raum stellen, die durch nichts belegt sind! – Man sollte wirklich sehr vorsichtig sein. Wenn man Behauptungen aufstellt, dann sollte man auch Be­weise dafür haben.

Ich habe zurzeit nicht erkannt, dass es dafür einen einzigen Beweis gibt. Ich habe nicht erkannt, was Sie bei der Causa Vranitzky in der Hand haben, außer Unterstellungen. Unsere Rechtsstaatlichkeit, Herr Kollege Schennach, baut aber immer noch auf dem Beweis auf und nicht auf der Beweislastumkehr, bei der Sie beweisen müssten, was Sie nicht gemacht haben. Das ist schon sehr, sehr schwierig. Auch wenn zum Beispiel bei Streitereien der eine sagt, es hat einer geschrien, und der andere sagt, er hat nicht geschrien. – Da möchte ich schauen, mit welchem Untersuchungsausschuss oder mit welcher Vorgangsweise auch immer man glaubt, hier die Wahrheit finden zu können.

Daher meine ich, dass es ganz klar so ist, dass man immer Ja sagen muss zur parla­mentarischen Kontrolle; aber innerhalb der parlamentarischen Kontrolle ist es eben auch so, dass wir hier auch die große Kompetenz und Objektivität der Kontrollierenden als Personen besprechen dürfen. – Peter Pilz und die Grünen führen hier ganz tolle Beispiele von Behauptungen auf, die sie, auch wenn sie immer grauer werden, immer noch nicht beweisen können.

Aber, bitte, ich sage auch ein ganz klares Ja zur Unschuldsvermutung! Man kann doch nicht von einem Skandal sprechen, bevor es überhaupt einen Beweis gibt, und gleichzeitig vorgeben, man wolle ja erst einmal objektiv etwas untersuchen.

Daher möchte ich zusammenfassend sagen: Es ist das unbestrittene Recht der Oppo­sition, zu kontrollieren und, über welches Thema sie es auch immer interessant findet, den ganzen Abend zu reden. Aber Sie werden auch einmal daran gemessen werden, ob Sie diese Regierung auch in dem Sinne challengen, dass wir hier über wirtschafts­politische, steuerpolitische, standortpolitische und über infrastrukturelle Fragen disku-


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