BundesratStenographisches Protokoll753. Sitzung / Seite 146

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Ich darf aus dem „Falter“ 7/08 zitieren, wo es heißt: Eine „Aktionsgruppe für ein Moslem-freies Graz“ kündigt an, man werde auf dem Islamischen Friedhof Schweine­innereien vergraben und die Gräber mit Schweineblut tränken. – Ich mache darauf auf­merksam: Ich zitiere aus dem „Falter“. – Tatsächlich waren zu dem Zeitpunkt, als das Schreiben ankam, bereits etwa 45 muslimische Gräber auf dem Zentralfriedhof verwüstet. In weiterer Folge kam es bei diesem sozialdemokratischen Gemeinderats­kandidaten einerseits zu mehrfachen persönlichen Morddrohungen, andererseits auch zu Sachbeschädigungen an seinem Privat-Pkw. Trotz Anzeige bei der Sicherheits­direktion wurde ihm, wohl gemäß der Einschätzung der persönlichen Gefahrenlage, der Personenschutz verweigert. – Zitatende.

Herr Bundesminister, Sie werden wahrscheinlich jetzt überrascht sein, aber ich bringe das trotzdem heute mit aus Graz, weil die Sorge der Grazerinnen und Grazer in diesem Zusammenhang – Sie wissen, eben gerade auf Grund der Vorfälle mit Frau Dr. Winter; ich möchte das wirklich nicht näher ausführen – sehr, sehr groß ist. Und ich möchte Sie in aller Korrektheit höflich ersuchen, dass Sie sich dieser Sache nochmals besonders annehmen, das individuelle Gefahrenpotenzial des sozialdemokratischen Gemeinderatskandidaten prüfen und gegebenenfalls in Ihrem Bereich die entsprechen­den Maßnahmen treffen.

Das war das eine Anliegen, das ich Ihnen auch als Grazer Bundesrat unterbreiten möchte. Und ich möchte nicht den Vergleich ziehen, was der Personenschutz der Frau Dr. Winter inzwischen gekostet hat. Sie wissen, welche kolportierten Kosten da im Raum stehen. Ich trage das an Sie heran als wirkliche Sorge der Grazerinnen und Grazer, und ich stehe auch nicht an, als sozialdemokratischer Bundesrat aus Graz diese Sorge bei einem ÖVP-Minister zu deponieren.

Zum Zweiten möchte ich, sehr geehrter Herr Bundesminister, auf einen zweiten Punkt aufmerksam machen, der uns in der Steiermark mittlerweile drei- bis viermal beschäftigt. Das wird Sie vielleicht weniger überraschen: Es geht um die Bestellung des Sicherheitsdirektors für Steiermark.

Die Sorge in diesem Zusammenhang ist deshalb groß, sehr geehrter Herr Bundes­minister, weil es schon äußerst kurios ist, dass man einen Behördenleiter und ein Exekutivorgan, nachdem er das in Doppelfunktion ja ist, mit – lassen Sie es mich politisch titulieren – eigenartigen Konstruktionen im Jahr 2000 das erste Mal einsetzt und im November 2005 mit einer ebenso politisch eigenartigen Konstruktion entweder verlängert, wiederbestellt oder bestellt.

Sehr geehrter Herr Bundesminister, ich sage es so, wie ich es mir politisch denke. Diese eigenartige Vorgangsweise schaut – bei allem Respekt vor den einschlägigen Vorschriften – wie eine politische Umgehung der notwendigen Normen aus, um nicht zu sagen, es schaut ein bisschen aus – da können nicht nur Sie etwas dafür, ich sage das gleich dazu, weil viele Dinge auch in die Vergangenheit reichen – wie eine politische Trickserei. Ich verwende diesen Begriff in diesem Zusammenhang bewusst.

Es war mehrfach in den Medien, werte Kolleginnen und Kollegen, und es ist ja an sich nichts Großartiges: Der Sicherheitsdirektor ist vom Bundesminister für Inneres zu bestellen, und dabei hat der Bundesminister für Inneres das Einvernehmen mit dem jeweiligen Landeshauptmann herzustellen. Die einschlägigen Normen finden sich im § 7 Abs. 3 Sicherheitspolizeigesetz.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Für die politische Weiterentwicklung einer korrekten Installierung eines Sicherheitsdirektors in einem Bundesland macht es wenig Sinn, wenn wir uns jetzt mit der Frage auseinandersetzen: War es eine Verlängerung? War es eine Wiederbestellung? War es eine Neubestel­lung? Und: Ist der Bundesminister für Inneres in diesem Zusammenhang an den


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