BundesratStenographisches Protokoll753. Sitzung / Seite 147

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§ 7 Abs. 3 gebunden? Denn: Wenn das so ist, Herr Bundesminister, muss ich sagen: Seit Jänner 2007 hat es – nach meinem Informationsstand – Ihrerseits bis dato keinen einzigen Versuch gegeben, das Einvernehmen mit dem steirischen Landeshauptmann bei der Bestellung des Sicherheitsdirektors herzustellen.

Und insofern sage ich auch dazu – und das ist mir besonders wichtig, damit das ja nicht in das falsche Licht gerät –: Es hat keinesfalls mit der Person des derzeitigen Funktionsträgers zu tun. Es geht um die Art und Weise der Bestellung. Und wenn Sie, Herr Bundesminister, es innerhalb eines Jahres nie geschafft haben, den Weg zum steirischen Landeshauptmann zu finden, dann ist das nicht nur für den Funktionsträger selbst unangenehm – wenn Sie die Kommentare des Herrn Josef Klamminger in der Zeitung lesen, werden Sie feststellen, es ist alles andere als angenehm –, sondern es ist für die Behörde nicht angenehm. Ich möchte gar nicht daran denken, was das für die innere Organisation und für die Weisungsrechte bedeuten würde, wenn wir zu dem Ergebnis kämen, dass diese Vorgangsweise seit dem Jahr 2000 in Wahrheit eine Gesetzesumgehung ist und alles rechtswidrig wäre. Da hätten wir dann eine Riesen-Diskussion.

Sehr geehrter Herr Bundesminister, Sie haben sicherlich sehr, sehr großes Ver­ständnis dafür, wenn wir uns in der Steiermark ganz klar und deutlich erwarten, dass der Sicherheitsdirektor für die Steiermark sauber, korrekt, dem Gesetz entsprechend bestellt wird. Und ich freue mich schon, wenn Sie vielleicht im Anschluss an die Beantwortung eine gute Information für mich haben, und zwar, dass Sie schon einen Termin mit unserem Landeshauptmann vereinbart haben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

18.48


Präsident Helmut Kritzinger: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Neu­wirth. – Bitte.

 


18.48.43

Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth (SPÖ, Salzburg): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Es wird Sie nicht überraschen, dass auch wir in Salzburg ein ungelöstes Problem mit der Bestellung des Sicherheitsdirektors haben. In einem Schreiben vom 1. Februar teilt der Herr Minister der Landeshauptfrau mit, dass er mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2008 Herrn Mag. Dr. Franz Ruf mit der vorläufigen Fortführung der Ge­schäfte des Leiters der Sicherheitsdirektion Salzburg beauftragt hat.

Damit hat eine monatelange, leider auch medial geführte Auseinandersetzung zwi­schen dem Herrn Bundesminister und der Frau Landeshauptfrau ein, wie ich meine, vorläufig unrühmliches Ende gefunden. Die Landeshauptfrau hält nämlich einen anderen Kandidaten für den Besten, die Sicherheitsdirektion in Salzburg zu leiten, als der Bundesminister.

Favoriten für dieses Amt, das sicher nicht unwichtig ist in einem Bundesland, nämlich das des Sicherheitsdirektors, zuerst den Medien mitzuteilen, wie dies im Novem­ber 2007 aus dem Ressort des Bundesministers geschehen ist, kann sich nämlich auf so eine Debatte nur kontraproduktiv auswirken und schadet nicht zuletzt den ge­nannten Kandidaten.

Das Sicherheitspolizeigesetz ist von meinem Vorredner schon angeführt worden. Es heißt dort – und ich möchte es nur noch einmal wiederholen, damit es wirklich klar ist –: Für jedes Bundesland besteht eine Sicherheitsdirektion. An ihrer Spitze steht der Sicherheitsdirektor. Der Bundesminister bestellt den Sicherheitsdirektor im Einver­nehmen mit dem Landeshauptmann.

 


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