BundesratStenographisches Protokoll753. Sitzung / Seite 149

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Verfassungsexperten stellen fest, dass es, wenn es eine bescheidmäßige Bestellung zum Amtsführenden Sicherheitsdirektor gegeben hat, folgende Möglichkeiten gibt: Ein Organ Amtsführender Sicherheitsdirektor ist rechtlich überhaupt nicht existent und kann auch von einem Bundesminister nicht geschaffen werden. Würde das also be­deuten, dass er tatsächlich schon zum Sicherheitsdirektor gemacht ist, so ist hier die Herstellung des Einvernehmens nicht erfolgt, und das wäre verfassungswidrig.

Weil dieses Organ Amtsführender Sicherheitsdirektor rechtlich nicht existiert und, wie ich schon ausgeführt habe, vom Bundesminister auch nicht geschaffen werden kann, könnte die Bestellung auch bloß eine provisorische gewesen sein. Aber auch eine provisorische Bestellung bedarf der Zustimmung der Landeshauptfrau und wäre somit auch nicht verfassungskonform.

Es könnte aber auch sein, dass der Herr Bundesminister eben nicht die Absicht gehabt hat, einen Sicherheitsdirektor ohne Einvernehmen mit der Landeshauptfrau zu bestellen, sondern er wollte tatsächlich nur einen – den es zwar nicht gibt – Amts­führenden Sicherheitsdirektor bestellen. Da diese Funktion aber nicht existiert, stellt sich die Frage, ob diese Bestellung nicht quasi ins Leere geht und die Agenden, die Aufgaben dann nicht im Sinne eines Sicherheitsdirektors wahrgenommen werden können. Und das würde im krassen Widerspruch zu den von Ihnen gemachten Äuße­rungen stehen, Herr Minister. Ich ersuche Sie deshalb, uns mitzuteilen, wie der Sachverhalt der Betrauung sich tatsächlich dargestellt hat.

Sehr geehrte Damen und Herren! Gerade von einem Innenminister ist zu erwarten, dass er sich in allen Handlungen an die Verfassung hält. Mit der gewählten Vorgangs­weise ist zumindest ein Graubereich erreicht worden. Ein Beitrag zur Rechtssicherheit in diesem Staat ist dies gewiss nicht.

Wie bereits mehrfach ausgeführt, ist das Einvernehmen mit der Landeshauptfrau herzustellen, und zwar unverzüglich. Es gibt keinen Grund, bis zum Juli zu warten und bis dahin weitere Verhandlungen zu verweigern. (Beifall bei der SPÖ.)

18.57


Präsident Helmut Kritzinger: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Platter. Ich erteile ihm das Wort.

 


18.57.36

Bundesminister für Inneres Günther Platter: Ich bin sehr gerne bereit, diese Fragen zu beantworten.

Zuerst zur Situation in Salzburg. – Es stimmt, dass es kein Einvernehmen mit Landes­hauptfrau Burgstaller gibt. Wir haben uns aber doch einige Zeit darum bemüht, dieses Einvernehmen herzustellen. Es stimmt auch, dass die gesamte Angelegenheit in den Medien sehr stark diskutiert wurde, aber Sie werden von mir kein einziges Wort gehört haben, was die Medienberichterstattung betrifft, denn gerade bei solch sensiblen Bereichen wie der Bestellung eines Sicherheitsdirektors ist jede mediale Darstellung sowohl in die eine als auch in die andere Richtung sehr, sehr schwierig, und die Fron­ten verhärten sich.

Zum Zweiten ist es so, dass es natürlich meine Verantwortung ist, dass wir gerade im Hinblick auf die Fußball-Europameisterschaft klare Führungsstrukturen haben, denn: Stellen Sie sich vor, wenn es irgendein Problem gibt während der Fußball-Europa­meisterschaft! Dann wird natürlich sofort zum Ausdruck gebracht, wir haben keine klaren Führungsstrukturen, es ist eine Position nicht nachbesetzt worden, und dann gäbe es ein riesiges Problem.

Ich habe mich auch mit dem renommierten Verfassungsexperten Berka zusammen­gesetzt, der ja zweifellos derjenige ist, der sich in dieser Materie auskennt, und der


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