BundesratStenographisches Protokoll753. Sitzung / Seite 157

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Da der vorliegende Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z. 2 Bundes-Verfassungsgesetz.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen. (Bundesrat Schennach: Alles einstimmig bei Herrn Minister Platter! – Heiterkeit.)

Einstimmig, ja. Eine erfreuliche Einheit!

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des National­rates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

19.26.436. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 31. Jänner 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (549/A und 420 d.B. sowie 7894/BR d.B.)

 


Präsident Helmut Kritzinger: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Mag. Klug. – Ich bitte um den Bericht.

 


19.27.11

Berichterstatter Mag. Gerald Klug: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht über den vorliegenden Tagesordnungspunkt liegt Ihnen schriftlich vor. Ich darf daher zur Antragstellung überleiten.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Feb­ruar 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Helmut Kritzinger: Wir gelangen nun zur Debatte.

Zum Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Ing. Einwallner. Ich erteile es ihm.

 


19.27.51

Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Geschätzte Damen und Herren! Wir hatten ja genau die gleiche Thematik und diese Novelle zur Gewerbeordnung erst im Dezember hier im Bundesrat. Warum diese neuerliche Behandlung notwendig wurde, ist, glaube ich, hinreichend bekannt. Der Herr Bundespräsident hat diese Gewerbeordnungs-Novelle wegen der rückwirkenden Strafbestimmungen nicht beurkundet, und sie ist damit auch nicht in Kraft getreten. Eine neuerliche Beschlussfassung wird aus diesem Grund also notwendig.

Ich denke, dass wir es positiv goutieren sollten, dass wir einen Bundespräsidenten haben, der sich sehr intensiv und gewissenhaft mit den Gesetzesmaterien auseinan­der­setzt. Der Herr Bundespräsident hat uns auf diesen Fehler hingewiesen. Im Sinne unseres Rechtsstaates hat er sich hier, so finde ich, richtig und vorbildlich verhalten.

Die wichtigsten Änderungen seien hier in ein, zwei Sätzen noch einmal kurz zusam­mengefasst; detailliert haben wir ja schon im Dezember darüber debattiert. Es geht einerseits um die Verschärfung im Bereich der Gastronomie im Zusammenhang mit dem Alkoholausschank an Jugendliche. Die Geldwäscheprävention wird in dieser


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