BundesratStenographisches Protokoll753. Sitzung / Seite 158

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Novelle behandelt. Die Berufsqualifikationsrichtlinien werden im Interesse der Konsu­menten verbessert, sodass es auch bei grenzüberschreitenden Leistungen zu einer Sicherstellung der Qualität kommt. Das Gütesiegel für Meisterbetriebe ist darin enthalten, es kommt zu Verbesserungen im Konsumentenschutz, und die verpflichten­de Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Immobilienverwalter wird damit ein­ge­führt.

Im Gesamten gesehen gibt es mit dieser Novelle sehr viele Fortschritte. Der ent­standene Fehler ist mit der heutigen neuerlichen Behandlung auch korrigiert. Im Sinne der positiven Entwicklungen werden wir dieser Gesetzesnovelle natürlich zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.29


Präsident Helmut Kritzinger: Zum Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Weiss. Ich erteile es ihm.

 


19.30.01

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit seiner Entscheidung, das verfassungsmäßige Zustande­kom­men des vom Nationalrat am 4. Dezember 2007 gefassten Gesetzesbeschlusses betreffend Änderung der Gewerbeordnung nicht zu beurkunden, hat der Herr Bundes­präsident eine Frage beantwortet – und zugleich neue Fragen aufgeworfen. (Vizeprä­sidentin Mag. Neuwirth übernimmt den Vorsitz.)

Beantwortet ist die Frage nach dem Schicksal eines Gesetzesbeschlusses mit einer offenkundig verfassungswidrig rückwirkenden Strafbestimmung. Er wird – das ist bekannt – nicht kundgemacht und ist damit gegenstandslos geworden. Die früher bei Mängeln eines Gesetzesbeschlusses auch schon gehandhabte Alternative wäre ge­wesen, ihn in Kraft treten zu lassen und die Verfassungswidrigkeit bei nächster Gele­genheit – das wäre auch dieser Tage gewesen – zu bereinigen.

Natürlich hätte es auch noch eine andere und systemkonformere Alternative gegeben, nämlich einen Einspruch des Bundesrates. Aber uns selbst ist dieser Mangel auch nicht aufgefallen, weil man es gewohnt ist, sich auf die politisch im Vordergrund stehenden Fragen zu konzentrieren und sich in bloß formalen Fragen auf das legis­tische Handwerk zu verlassen. Dabei sollte man, wenn man Kritik üben wollte, das Kind nicht mit dem Bad ausschütten und nicht darauf vergessen, dass wir uns in 99,99 Prozent der Fälle für gute Vorarbeit dankbar zeigen können.

Der Fehler ist bekanntlich dadurch entstanden, dass bei der parlamentarischen Beschlussfassung übersehen wurde, einen im Zeitpunkt der Einbringung der Regie­rungsvorlage noch unbedenklichen Vorschlag für eine Inkrafttretensbestimmung dem zwischenzeitigen Zeitablauf anzupassen. Ausschlaggebend dafür war ohne Zweifel die zu Recht scharf kritisierte Flut kurzfristig zu beschließender Vorlagen – immerhin waren es bei uns über 40 Prozent der Gesetzesbeschlüsse eines ganzen Jahres – in einer einzigen Sitzung. Wenn es noch einer Bekräftigung der Unhaltbarkeit dieses Zustandes bedurft hätte, verdanken wir sie dem Herrn Bundespräsidenten. Ich freue mich auch über Konsens in unserer Präsidialkonferenz darüber, dass wir solche Arbeits­bedingungen nicht mehr hinnehmen wollen.

Die offenbar als vielfach begrüßter Ordnungsruf an den Gesetzgeber gedachte Ent­scheidung scheint für sich allein plausibel und harmlos zu sein, wirft aber für die Zukunft auch schwerwiegende Fragen auf. Sie ist von den Medien auch keineswegs so zustimmend kommentiert worden, wie angesichts der Kritik am Zustandekommen von Gesetzen anzunehmen war. Gerade weil der Herr Bundespräsident dafür bekannt ist, an solche Dinge sachkundig, besonnen und verantwortungsbewusst heranzugeben,


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