BundesratStenographisches Protokoll753. Sitzung / Seite 164

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

würde einigen die Schamesröte ins Gesicht treiben. (Bundesrat Schennach: Dem Kollegen Schöls zum Beispiel!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln mit der 24-Stunden-Hausbetreuung und dem Pflege-Verfassungsgesetz, wie schon so oft diskutiert, nur einen kleinen Bereich der gesamten Problematik; wenn man das quantifizieren will, vielleicht 5 Pro­zent. Wir alle wissen – Kollegin Konrad hat das noch einmal strapaziert –, dass die Pflegeproblematik eine breite Debatte erfordert. Wir alle wissen aber auch, dass wir diese Problematik eben nur Schritt für Schritt abarbeiten können. Im Zusammenhang mit der Legalisierung eines illegalen Zustandes aus der Vergangenheit tragen wir da ein schweres Erbe, das wir versuchen, jetzt auf gute Beine zu stellen.

In diesem Zusammenhang ist es mir ein besonderes Bedürfnis, hervorzuheben, dass es sich dabei um keine Verlängerung der Amnestie handelt. Es handelt sich um keine Verlängerung der Amnestie, werte Kolleginnen und Kollegen! Sie alle kennen den maßgeblichen Unterschied. Es ist wahnsinnig wichtig, die Rechtssicherheit nicht nur im Bereich der Verwaltungsstrafen herzustellen, sondern es ist auch beachtenswert, dass es zu keinen rückwirkenden Einhebungen von Sozialversicherungsbeiträgen kommt, was ein qualitativ bedeutsamer Quantensprung ist. Rechtssicherheit wird geschaffen, weil wir schon davon ausgehen müssen, dass die Problematik der rückwirkenden Einhebung der Sozialversicherungsbeiträge auch bei einer geringen Bemessungs­grundlage, wenn ich an den Mindestlohntarif – ich sage einmal vorsichtshalber 700 € – denke und das in die Rahmenbedingungen des Sozialversicherungsrechts einbette, dann wäre ich nicht überrascht gewesen, wenn auch beachtliche Beträge bis zu – ich sage es einmal vorsichtig – 10 000 € durchaus realistisch gewesen wären. Im Hinblick darauf schaffen wir mit diesem Gesetz Rechtssicherheit.

Ein neues Gesetz auf die Reise zu schicken und plakativ davon auszugehen, dass das wieder alles nicht funktioniert oder nicht passen wird, werte Kolleginnen und Kollegen, ist wenig sinnvoll. Man sollte den Blick immer ein bisschen mehr auf die Praxis richten: Wie wirkt sich denn diese Neuregelung tatsächlich aus? Und wenn wir beachten, dass wir im Jänner des heurigen Jahres von rund 1 000 Anmeldungen in diesem Bereich ausgegangen sind und wir jetzt schon nach Auskunft im Sozialausschuss von durchaus beachtlichen 2 350 Anmeldungen ausgehen können, dann ist das auch ein Beweis dafür, dass wir eine gesetzliche Neuregelung auf die Reise schicken, die auch bei den Betroffenen ankommt.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Kritik, die geäußert wurde, waren die Beratungen insbesondere auch im Sozialausschuss des Nationalrates und die Beiträge des anerkannten Verfassungsrechtlers Professor Öhlin­ger sehr, sehr beachtlich. Er hat einige gute Argumente vorgebracht, warum diese Gleichheitswidrigkeit durchaus nicht schlagend werden kann. Die Rechtssicherheit war ein schlagendes Argument für ihn. Würde man Straftatbestände nicht rückwirkend aufheben, wäre dies für die Betroffenen in Verbindung mit diesem hohen Gefährdungs­potential der Nachzahlungen zum Teil sogar existenzbedrohend. Darüber hinaus haben wir auch eine zeitliche Eingrenzung: Bis Mitte 2008 ist ein überschaubarer Zeit­raum. Alles gute Argumente!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir schaffen mit dem Pflege-Verfassungsgesetz Rechts­sicherheit. Offensichtlich wird, das belegen schon die konkreten Zahlen, die Rechtsunsicherheit in der Bevölkerung maßgeblich minimiert. Und es ist ein erster wichtiger Schritt zur Gesamtregelung der 24-Stunden-Hausbetreuung und damit der Weiterentwicklung in der gesamten Pflegeproblematik.

Letztlich kann man durchaus feststellen, dass es sich bei der 24-Stunden-Haus­betreuung um eine neue legale, leistbare und qualitätsgesicherte Sozialleistung für


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite