BundesratStenographisches Protokoll753. Sitzung / Seite 175

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20.36.089. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 30. Jänner 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird (405 d.B. und 421 d.B. sowie 7879/BR d.B. und 7880/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir kommen nun zum 9. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Dr. Spiegelfeld-Schneeburg. Ich bitte um den Be­richt.

 


20.36.26

Berichterstatter Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht zu oben stehendem Gesetz liegt Ihnen schriftlich vor. Ich darf deshalb gleich zur Antrag­stellung kommen.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Februar 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Danke.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Todt. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


20.37.00

Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Am 1. September 2007 trat eine erste Novelle des Studien­förderungsgesetzes mit einer Anhebung der Studienbeihilfe um 17 Millionen € –oder 12 Prozent – in Kraft. Nunmehr wird ein weiterer Gesetzesentwurf vorgelegt, der vor allem die Ausweitung des Kreises der Bezieherinnen und Bezieher einer Studienför­derung beinhaltet.

Darüber hinaus sieht diese Novelle zum Studienförderungsgesetz eine weitere Verbes­serung und den Ausbau der Förderung von bestimmten Studierendengruppen vor. Dazu zählen vor allem Studierende mit Kinderbetreuungspflichten sowie Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Insgesamt werden durch diese Maßnahme die Mittel der Studienförderung um 8 Millionen € erhöht.

Mit den zusätzlichen 8 Millionen € werden weitere 4 000 Studierende durch die Anhe­bung der Einkommensgrenze eine Studienförderung erhalten. Somit wird die Gesamt­zahl an Studierenden, die eine Studienförderung beziehen, von rund 48 000 auf 52 000 Studierende steigen.

Eine weitere Verbesserung für die Studierenden wird durch die Anhebung und Ver­einheit­lichung der Zuverdienstgrenze für StudienbeihilfenbezieherInnen erreicht. Die Zuverdienstgrenze wird um 2 190 € auf 8 000 € im Jahr angehoben. Darüber hinaus wird die Zuverdienstgrenze von 8 000 € vereinheitlicht, unabhängig von einer selb­ständigen oder unselbständigen Einkommensart.

Eine Besserstellung erfahren die Studierenden mit Kindern. Die zeitliche Belastung wird durch die Anhebung der Altersgrenze, bis zu der eine Studienförderung in An­spruch genommen werden kann, stärker berücksichtigt. Bisher wurde ein Zuschlag für ein Kind gewährt, künftig wird zusätzlich zur Familienbeihilfe und zum Kindergeld für jedes Kind ein Zuschlag in der Höhe von 60 € zur Verfügung gestellt. Das zusätzliche Toleranzsemester, das es bis jetzt nur für die Betreuung von Kleinkindern bis zu drei Jahren gegeben hat, wird es künftig auch in Bezug auf alle nicht schulpflichtigen Kinder geben. Die Altersgrenze für Studierende mit Kind wird von bisher 30 Jahren um zwei Jahre pro Kind angehoben.

 


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