BundesratStenographisches Protokoll753. Sitzung / Seite 176

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Für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen wird es eine Verlängerung der Förderungsdauer, eine Ausweitung des Bezieherkreises und eine Anhebung der Altersgrenzen geben. Bisher konnte eine Studienförderung bis zur Altersgrenze von 30 Jahren bezogen werden. Künftig wird die Altersgrenze für Studierende mit gesund­heitlicher Beeinträchtigung auf 35 Jahre angehoben. Eine Verlängerung der Förde­rungs­dauer wird durch ein zusätzliches Toleranzsemester – bisher zwei, künftig drei Toleranzsemester – gewährleistet.

Seh-, Hör- und Gehbehinderte bekommen zusätzlich zur Studienförderung einen Zuschlag von 160 bis 420 € . Es gibt mehr Mittel für Leistungs- und Förderstipendien. Die Mittel für Leistungs- und Förderstipendien werden um 2 Millionen € von 7 auf 9 Millionen angehoben. Dadurch können bis zu 2 800 zusätzliche Leistungsstipendien vergeben werden.

Das neue Mobilitätsstipendium ermöglicht die Mitnahme der Studienförderung nicht nur ins EU-Ausland, sondern auch in den Europäischen Wirtschaftsraum. Das ist beson­ders wichtig, da rund 650 Österreicherinnen und Österreicher in der Schweiz studieren. Bisher konnte die Studienförderung lediglich für vier Semester im Rahmen eines Aus­landsstipendiums bezogen werden. Um die Studienmobilität weiter zu erhöhen, können die Studierenden künftig während des gesamten Auslandsstudiums eine Studien­förderung beziehen.

Was die Refundierung der Studienbeiträge und das Mentoring-Modell angeht, wird eine Rechtsgrundlage für die Refundierung der Studienbeiträge nach sozialen Aktivitäten im Bildungsbereich geschaffen.

Die Studienbeihilfen werden zum ersten Mal seit sieben Jahren angehoben. Die Änderung des Studienförderungsgesetzes ist ein wesentlicher Schritt zur Verbes­se­rung der wirtschaftlichen Situation für Studentinnen und Studenten. Die Verbesserung der wirtschaftlichen Situation erfüllt aber nicht die berechtigten Wünsche der Studie­renden nach der Abschaffung der Studiengebühren. Diese Abschaffung der Stu­dien­gebühren scheitert, wie immer, am sturen Nein der ÖVP – die ÖVP ist nämlich die Erfinderin der Studiengebühren. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Konrad.)

20.42


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Baier. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


20.42.22

Bundesrat Mag. Bernhard Baier (ÖVP, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Frau Bundesminister! Der Herr Fraktionsvorsitzende der SPÖ, Konecny, ist auch wieder wacher geworden. Es freut mich, dass zumindest schon mein Kommen an das Red­nerpult eine gewisse Bewegung in diese Richtung gebracht hat. (Bundesrat Konecny – in Richtung des Bundesrates Todt –: Jetzt wird er dir gleich erklären, dass wir das erfunden haben!)

Heute ist ein besonderer Tag, nicht nur, weil ich Geburtstag habe (allgemeiner Beifall – Bundesrat Reisenberger: Gratulation!), sondern weil wir heute eine Novelle des Studienförderungs­gesetzes zu beschließen haben, die eine Reihe von Verbesserun­gen für Studierende mit sich bringt. Mein Vorredner hat in seiner Aufzählung ja bereits alle Punkte erwähnt. Ich möchte daher auf zwei, drei Dinge eingehen, die mir darüber hinaus zu diesem Anlass noch wichtig erscheinen.

Wer den erst kürzlich erschienen Bericht über die soziale Lage der Studierenden 2007 genau gelesen hat, wird festgestellt haben, dass es darin einige Punkte gibt, die, zumindest aus meiner Sicht, hervorzustreichen sind.

 


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