BundesratStenographisches Protokoll753. Sitzung / Seite 177

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Eines ist ganz sicher: Wir haben in den letzten Jahren, seit den Studienjahren 2001 und 2002 bis zu den Studienjahren 2005 und 2006, eine sehr deutliche Zunahme von Bewilligungen bei den Studienbeitragsanträgen zu verzeichnen gehabt. Das zeigt, dass der Bezieherkreis wesentlich ausgeweitet wurde. Waren es 2001 und 2002 noch 36 600 Bewilligungen, so hatten wir 2005 und 2006 45 000 Bewilligungen von Anträgen. Erfreulich ist auch zu vermerken, dass sich die Hochschulzugangsquote in den letzten 15 Jahren um ein Drittel erhöht hat. Waren es 2005 und 2006 32 Prozent eines Jahrganges, die an die Universität gingen, waren es 1990 noch um ein Drittel weniger.

Sehr erfreulich ist auch, dass davon 35 Prozent weibliche Studierende sind und 29 Prozent männliche. Freilich sei an dieser Stelle sehr kritisch angemerkt, dass wir in der Rekrutierungsquote, also in Bezug auf die Schulbildung des Vaters, noch immer einen deutlich stärkeren Zustrom von Kindern von Vätern haben, die eine Hochschul­bildung haben, als von jenen, die über einen Pflichtschul- oder Lehrabschluss ver­fügen. Das heißt also im Klartext, dass es immer noch bildungsfernere Schichten gibt, die keinen so starken Zugang zur Hochschulausbildung haben.

Ein Punkt noch zur Erwerbstätigenquote: 2002 waren 66 Prozent der Studierenden erwerbstätig. 2005, 2006 waren es 60 Prozent. Das heißt, hier ist eine Abnahme zu verzeichnen. Und das heißt auch, dass es nicht stimmt, was immer wieder betont und ausgeführt wird, dass durch die Einführung der Studienbeiträge die Studierenden zunehmend in die Erwerbstätigkeit gedrängt wurden. (Zwischenruf der Bundesrätin Konrad.)

Das ist nicht richtig. Im Gegenteil: Es gibt in diesem Bereich einen gegenteiligen Trend, wiewohl es aber umgekehrt einen Trend gibt, was den Bezieherkreis der Stipendien insgesamt anlangt, denn 19 Prozent aller Studierenden kommen in den Genuss eines Stipendiums und zusätzlich dazu noch 8 Prozent in den Genuss eines anderen staatlichen Stipendiums, also eines Leistungsstipendiums oder eines Selbsterhalter­stipendiums. Das heißt, dass 27 Prozent aller Studierenden eine staatliche Studien­förderung bekommen. Ausgenommen sind bei dieser Zahl jene Förderungen, die von Kommunen oder Ländern gewährt werden. Die sind hier nicht enthalten. Das heißt gleichzeitig auch, und das wissen Sie, dass 27 Prozent aller Studierenden keine Studienbeiträge bezahlen.

Damit komme ich zu einem abschließenden Punkt: Der Herr Bundesminister für Wis­senschaft ist ja heute nicht anwesend, aber ich habe in den letzten Tagen einen interessanten Vorschlag von ihm gehört und gelesen, dass nämlich die Studiengebühr für berufstätige Studierende nur zur Hälfte von den Universitäten eingehoben werden soll. (Bundesrat Winterauer: Zu Lasten der Unis!) Ich glaube, dass das ein äußerst brauchbarer Vorschlag ist, dem man absolut nähertreten sollte, dass man also, wie das ja auch schon öfters diskutiert wurde, bei den Studienbeiträgen überhaupt mehr zu einer Verrechnung der tatsächlichen Leistung, die der Studierende von einer Univer­sität erhält, kommen sollte, also die Studienbeiträge nach Kursen, nach Vorlesungen und so weiter berechnen sollte, und dass man damit tatsächlich einen Beitrag für jene Kurse, Vorlesungen und Seminare leistet, in denen man untergekommen ist, und nicht den Betrag in Bausch und Bogen zu bezahlen hat.

Diese Regelung im Bereich der Berufstätigen wäre ein richtiger Schritt in diese Richtung, und ich begrüße das daher ausdrücklich.

Insgesamt kann gesagt werden, der 14. Februar ist ein äußerst positiver Tag für die Studierenden in Österreich. Nach der bereits erwähnten Novelle im Herbst 2007


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