BundesratStenographisches Protokoll753. Sitzung / Seite 179

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Jetzt zum Studienförderungsgesetz: Jede Verbesserung im Bereich der Studienför­derung ist absolut zu begrüßen, und beim heutigen Gesetz gibt es tatsächlich eine Reihe von Punkten, die Verbesserungen darstellen und deswegen auch zu begrüßen sind. Sie sind schon erwähnt worden: eben zum Beispiel die Ausweitung des Bezie­herkreises durch die Anhebung der Einkommensgrenze, auch eine Verbesserung in der Situation von Studierenden mit Behinderungen, auch Studierende, die Kinder be­treuen, die Kinder haben, sind in Zukunft ein bisschen besser gestellt, und der Umstieg von Bachelor auf Master wird auch erleichtert. – All das sind Verbesserungen, die wir anerkennen, und das ist auch der Grund, warum wir heute hier unsere Zustimmung geben.

Wir sind allerdings – und das muss ich auch betonen – nach wie vor weit davon entfernt, wirklich allen Studierenden ein Vollzeitstudium ermöglichen zu können. Es ist ja, zumindest hört man das immer, eine erklärte Absicht auch des Ministeriums, dass man Vollzeitstudierende und nicht Teilzeitstudierenden hat, die sehr lange brauchen und die dann einfach – ich glaube, es liegt auch daran – die Statistik drücken, denn jede Universität ist stolz darauf, wenn sie eine Statistik mit vielen Absolventen mit einer relativ kurzen Studiendauer hat. Dass das für die Studierenden praktisch nicht der Fall ist, zeichnet sich in der Statistik ab und wird oft falsch interpretiert.

Die letzte Inflationsanpassung bei den Studienförderungen gab es im Jahr 1999. Das ist sehr lange her, und es ist auch mit der jetzigen Erhöhung der Studienförderungen leider nicht vollständig das ausgeglichen, was durch die Inflation verloren gegangen ist.

Wichtig wäre unserer Meinung nach – das haben wir schon oft gesagt, und vielleicht wird diese Idee ja auch eines Tages angenommen – die gesetzliche Verankerung einer Indexanpassung. Dann wäre es nämlich nicht nötig, dass man im besten Fall jedes Jahr oder im schlechtesten Fall alle zehn Jahre beschließt, dass hier angepasst wird. – Ich finde, das wäre eine sehr wichtige Maßnahme.

Wir sind auch der Meinung, dass die Altersgrenzen für StipendienbezieherInnen gene­rell angehoben werden sollten. Es gibt viele Gründe, warum Menschen mit ihrem Studium länger brauchen! Vor allem sollte im Sinne des lebenslangen Lernens, das ja immer wieder als ein Ideal hingestellt wird, auch die Altersgrenze für Selbst­erhalterin­nen und Selbsterhalter angehoben werden.

Österreich hat im internationalen Vergleich nicht gerade eine sehr hohe Quote von Stipendienempfängern. Da gibt es ganz andere Beispiele! Ich finde also, dass man auch weiterhin daran arbeiten muss, den Bezieherinnen- und Bezieherkreis stark zu erweitern.

Die Studiendauer hängt sehr selten davon ab, dass man sich nicht für das Studium interessiert oder sich keine Mühe gibt, die Studiendauer wird in vielen Fällen schlicht von schlechten Bedingungen an der Universität verursacht. Da kann man schnell einmal ein Jahr verlieren, vor allem wenn man ein Studium betreibt, das, wie es bei Chemie der Fall ist, zum Beispiel eines Laborplatzes bedarf.

Sie hängt oft auch davon ab, dass viele Studierende berufstätig sind. Es gibt schon diese positiven Fälle, wo jemand einen Beruf hat, der wirklich den Mittelpunkt des Interesses darstellt, und er studiert nebenher, aber das sind jene Fälle, die im Beruf wahrscheinlich auch genug verdienen, sodass das Studium dann vielleicht keine so große Belastung für die Betreffenden ist.

Die meisten Studierenden, die berufstätig sind, arbeiten im Gastgewerbe, arbeiten in den Ferien, in Schichtbetrieben und so weiter. Sie machen Jobs, die nichts mit ihrem Studium zu tun haben, die ihnen auch für ihre spätere Berufslaufbahn nicht wirklich viel bringen, sondern die schlicht und ergreifend dafür da sind, ihnen den Lebensunterhalt


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