BundesratStenographisches Protokoll753. Sitzung / Seite 180

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während der Dauer des Studiums zu finanzieren. Und das sind Jobs, die oft gerade zu Tages- und Nachtzeiten stattfinden, die dann den Studienerfolg und den Studien­fortgang doch auch wirklich beeinträchtigen. (Bundesrat Mag. Baier: So ein Blödsinn!)

Wenn die Quote von berufstätigen Studierenden gesunken ist, kann man das entweder so interpretieren, dass weniger Studierende arbeiten müssen, aber es kann auch heißen, dass viele Studierende die Doppelbelastung einfach nicht mehr geschafft haben und das Studium gelassen haben. Damit sind natürlich dann auch weniger Studierende berufstätig.

Einen Pferdefuß sehe ich trotz aller positiven Dinge bei dieser Erweiterung des Studienförderungsgesetzes, nämlich dass die Leistungsstipendien am großzügigsten angehoben werden. Ich habe überhaupt nichts gegen Leistung, verstehen Sie mich nicht falsch! Es ist natürlich schön, wenn jemand an der Universität gute Leistungen erbringt – dazu soll er auch motiviert und dafür soll auch belohnt werden! –, nur sind die meisten Empfängerinnen und Empfänger von Leistungsstipendien Vollzeitstudie­rende, die finanziell abgesichert sind. Meiner Meinung nach müsste das Hauptaugen­merk von Stipendien schon darauf liegen, dass man eben jene, die sozial benachteiligt sind, absichert, sodass auch sie ihr Studium betreiben können. Bei diesen sozialen Stipendien müsste eigentlich die größere Wertigkeit liegen.

Ein abschließender Satz zum Mentorinnen- und Mentorensystem: Auch das war eine Idee, die auf Anhieb sehr gut geklungen hat, dass man sich durch verschiedene Leis­tungen von den Studiengebühren freikaufen kann, quasi eine Hintertür aus den Studiengebühren.

Das, was jetzt dabei herausgekommen ist – soweit es vorliegt, denn viele Details sind ja leider nach wie vor nicht geklärt –, ist meiner Meinung nach eher ein Versuch, einerseits im Schulsystem ein bisschen Geld einzusparen, indem man versucht, sich Förderlehrerinnen und Förderlehrer, die man sehr wohl brauchen würde, zu ersparen, und gleichzeitig sollen Studierende, wenn man es umrechnet, um 6 € pro Stunde arbeiten.

Die Zeit dafür aufzubringen muss man sich auch erst einmal leisten können! Das ist bestimmt nichts, was in jenen Fällen, wo das eine Finanzfrage, eine soziale Frage ist, einen großen Vorteil bringen würde.

Ein Satz noch zu Herrn Kollegen Todt: Die Studiengebühren gibt es nach wie vor. – Natürlich, erfunden hat sie, zumindest in Österreich, die ÖVP, aber die Abschaffung der Studiengebühren scheitert leider schon auch an der Schwäche der SPÖ, ihre dies­bezügliche Forderung durchzusetzen. (Beifall bei den Grünen sowie des Bundesrates Todt.)

20.57


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Dr. Kdolsky. – Bitte, Frau Ministerin.

 


20.57.58

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Von 2001 bis 2007 wurde das Budget für Studienförderungen von 120 auf 186 Millionen € erhöht und der Bezie­herkreis von 34 000 auf 48 000 Studierende ausgeweitet. Derzeit – das muss man sich schon auch einmal vor Augen halten – erhält jeder fünfte an einer Universität und jeder dritte an einer Fachhochschule Studierende eine Studienförderung.

Was sind nun die Anliegen? – Die Anliegen sind natürlich vor allem, Begabungs­poten­ziale aus allen sozialen Schichten zu heben und niemanden aus sozialen Gründen daran zu hindern, ein Studium zu ergreifen. Mit dem heuer geschnürten Gesamtpaket


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