Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
Anfragebeantwortung siehe S. 9.
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Schreiben des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG
Anlage 1:
„Der Generalsekretär
für auswärtige Angelegenheiten
Dr. Johannes Kyrle
Herrn Präsident des Bundesrats
Helmut KRITZINGER
Parlament, Dr. Karl Renner Ring 1-3
1017 Wien Wien, am 18. Februar 2008
GZ: BMeiA-W2.8.33.02/0002-I.2a/2008
Sehr geehrter Herr Präsident!
Im Auftrag von Bundesministerin Dr. Ursula Plassnik unterrichte ich Sie gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG, dass aufgrund des Vorschlags der Bundesregierung vom 23. Jänner 2008 (Pkt. 66 des Beschl.Prot. Nr. 40) der Herr Bundespräsident am 25. Jänner 2008 die Vollmacht zur Teilnahme an den Beratungen und Beschlussfassungen des Zwischenstaatlichen Verhandlungsgremiums über ein Protokoll betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen erteilt hat. Die Aufnahme dieser Verhandlungen wird ehestmöglich erfolgen.
Zur näheren Information lege ich eine Kopie des Vortrages an den Ministerrat bei.
Mit meinen besten Grüßen
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BUNDESMINISTERIUM FÜR
EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE
ANGELEGENHEITEN
BMeiA-W2.4.36.22/0004-IV.3/2008
Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs;
Protokoll betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen;
Zwischenstaatliches Verhandlungsgremium;
österreichische Delegation
Vortrag an den Ministerrat
Das Anfang Juli 2007 in Bangkok abgehaltene 2. Treffen der Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (Tabakrahmenübereinkommen, BGBI. III Nr. 219/2005) hat innerhalb eines umfangreichen Arbeitsprogramms die Einsetzung eines Zwischenstaatlichen Verhandlungsgremiums beschlossen. Die Aufgabe dieses Gremiums ist es, zur Konkretisierung von Art. 15 des Tabakrahmenübereinkommens ein Protokoll betreffend Maßnahmen
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