zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen auszuarbeiten. Inhaltliche Vorgaben hiezu wurden im Rahmen einer kleineren Expertengruppe, die seit dem 1. Treffen der Konferenz der Vertragsparteien getagt hatte, erarbeitet. Die Verhandlungen im Rahmen des Zwischenstaatlichen Verhandlungsgremiums sind vorerst auf drei Runden angelegt, deren erste voraussichtlich vom 11.-16. Februar 2008 in Genf stattfinden wird. Ort und Daten der folgenden Verhandlungsrunden werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden. Nach den derzeitigen Vorstellungen sollen die Verhandlungen bis zum 4. Treffen der Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens (voraussichtlich 2010) abgeschlossen sein und das Protokoll zur Annahme bzw. Unterzeichnung aufgelegt werden.
Zur Vertretung der Interessen Österreichs an den Beratungen und Beschlussfassungen im Rahmen der Tagungen des Zwischenstaatlichen Verhandlungsgremiums ist die Entsendung einer Delegation vorgesehen, deren Leitung in Hinblick auf die zu regelnde Materie zweckmäßigerweise beim Bundesministerium für Finanzen liegen soll.
Für diese Delegation ist daher folgende Zusammensetzung in Aussicht genommen:
Ministerialrat Dr. Herwig HELLER Bundesministerium für Finanzen
Delegationsleiter
Botschafter Dr. Christian LASSMANN Bundesministerium für europäische
stv. Delegationsleiter und internationale Angelegenheiten
Ministerialrätin Dr. Johanna SCHOPPER Bundesministerium für Gesundheit,
Familie und Jugend
Mag. Claudia RAFLlNG Bundesministerium für Gesundheit,
Familie und Jugend
Mag. Johannes GASSER Bundesministerium für Justiz
Gesandte Mag. Christina KOKKINAKIS Ständige Vertretung Österreichs
bei den Vereinten Nationen und
den Spezialorganisationen in Genf
Gesandter Dr. Helmut FRIZA Ständige Vertretung Österreichs
bei den Vereinten Nationen und
den Spezialorganisationen in Genf
Außerdem werden der Delegation erforderlichenfalls und im unbedingt notwendigen Ausmaß noch weitere Experten/innen aus den sachlich betroffenen Bundesministerien angehören.
Die mit der Entsendung dieser Delegation verbundenen Kosten finden für die anreisenden Mitglieder in den entsprechenden Budgetansätzen der entsendenden Ressorts ihre Bedeckung.
Im Einvernehmen mit dem Vizekanzler und Bundesminister für Finanzen, der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend sowie der Bundesministerin für Justiz stelle ich daher den
Antrag,
die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, die Mitglieder der österreichischen Delegation in der oben angeführten Zusammensetzung zur Teilnahme an den Beratungen und Beschlussfassungen des Zwischenstaatlichen Ver-
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