BundesratStenographisches Protokoll754. Sitzung / Seite 34

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handlungsgremiums über ein Protokoll betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen zu bevollmächtigen.

Wien, am 17. Jänner 2008

PLASSNIK m.p.“

*****

Anlage 3:

„Der Generalsekretär

für auswärtige Angelegenheiten

Dr. Johannes Kyrle

Herrn Präsident des Bundesrats

Helmut KRITZINGER

Parlament

Dr. Karl Renner Ring 1-3

1017 Wien                                                                                                   Wien, am 28. Februar 2008

                                                                                                 GZ: BMeiA-02.8.33.02/0002-1.2a12008

Sehr geehrter Herr Präsident!

Im Auftrag von Bundesministerin Dr. Ursula Plassnik unterrichte ich Sie gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG, dass aufgrund des Vorschlags der Bundesregierung vom 23. Jänner 2008 (Pkt. 61 des Beschl.Prot. Nr. 40) der Herr Bundespräsident am 25. Jänner 2008 die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Protokoll zwischen der Repu­blik Österreich und der Organisation der erdölexportierenden Länder zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Organisation der erdölexpor­tierenden Länder über den Amtssitz der Organisation der erdölexportierenden Länder erteilt hat. Die Aufnahme dieser Verhandlungen wird ehestmöglich erfolgen.

Zur näheren Information lege ich eine Kopie des Vortrages an den Ministerrat bei.

Mit meinen besten Grüßen

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BUNDESMINISTERIUM FÜR

EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE

ANGELEGENHEITEN

BMeiA-02.8.19.03/0005-1.2/2007

Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Organisation der erdölexportieren­den Länder zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Organisation der erdölexportierenden Länder über den Amtssitz der Organisation der erdölexportierenden Länder;

Verhandlungen

Vortrag an den Ministerrat

Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Organisation der erdölex­portierenden Länder (OPEC) über den Amtssitz der Organisation der erdölexportie­renden Länder (OPEC-Amtssitzabkommen), BGB!. Nr. 382/1974 idgF, enthält in Art. 2


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