Abs. 1 die Verpflichtung Österreichs, der OPEC einen geeigneten Platz als dauernde Amtssitzliegenschaft zur Verfügung zu stellen.
Nunmehr ist in Aussicht genommen, der OPEC als dauernden Amtssitz ein zu errichtendes Gebäude auf der Liegenschaft Wien 1., Wipplingerstraße 33 zur Verfügung zu stellen. Die OPEC wird das Gebäude von einem privaten Vermieter mieten, der Entwurf des Mietvertrags wurde von der Finanzprokuratur begutachtet und deren Empfehlungen in dessen Endfassung berücksichtigt. Die Republik Österreich wird der OPEC, so wie bisher, die Mietkosten erstatten, wobei die sich aus dem Objektwechsel für 2008 ergebenden Mehrkosten seitens des BMeiA durch Prioritätensetzung im Kapitel 20 (,Äußeres‘) sichergestellt werden können. Die ab 2009 voraussichtlich erforderlichen Mehrkosten (etwa € 300.000,-- jährlich) werden im Rahmen der nächsten Budgetverhandlungen Berücksichtigung finden.
Die bestehende Beteiligung der Stadt Wien an den Mietkosten in Höhe von 50 Prozent soll auch nach dem Objektwechsel aufrecht bleiben und entsprechend erhöht werden; diesbezüglich gibt es bereits politische Zusagen der Stadt Wien, die in nächster Zeit formalisiert werden sollen.
Die Schaffung eines dauernden Amtsitzes der OPEC hat zur Folge, dass die derzeit im OPEC-Amtssitzabkommen enthaltene Regelung über den vorläufigen Amtssitz der OPEC aus diesem Abkommen entfernt werden muss; gleichzeitig sollen noch andere Anpassungen (insbesondere Entfall der Bezugnahmen auf die Währung ,Schilling‘) vorgenommen werden.
Für die Verhandlungen über ein Änderungsprotokoll zum OPEC-Amtssitzabkommen wird nachstehende österreichische Delegation in Aussicht genommen:
Botschafter Dr. Helmut Tichy, Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten; Delegationsleiter
Legationsrätin Mag. Karin Lauritsch, Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
Das Protokoll wird gesetzändemden und gesetzesergänzenden Charakter haben und daher gemäß Art. 50 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat bedürfen.
Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Aufnahme der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.
Ich stelle daher den
Antrag,
die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, die Mitglieder der österreichischen Delegation in der oben angeführten Zusammensetzung zu Verhandlungen über ein Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Organisation der erdölexportierenden Länder zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Organisation der erdölexportierenden Länder über den Amtssitz der Organisation der erdölexportierenden Länder zu bevollmächtigen.
Wien, am 17. Jänner 2007
PLASSNIK m.p.“
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