Anlage 4:
„Der Generalsekretär
für auswärtige Angelegenheiten
Dr. Johannes Kyrle
Herrn Präsident des Bundesrats
Helmut KRITZINGER
Parlament, Dr. Karl Renner Ring 1-3
1017 Wien 17. März 2008
GZ. BMeiA-VA.8.33.02/0001-I.2a/2008
Sehr geehrter Herr Präsident!
Im Auftrag von Bundesministerin Dr. Ursula Plassnik unterrichte ich Sie gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG, dass aufgrund des Vorschlags der Bundesregierung vom 27. Februar 2008 (Pkt. 17 des Beschl.Prot. Nr. 44) der Herr Bundespräsident am 5. März 2008 die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über den Sechsten Zusatzvertrag zum Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zur Regelung von vermögensrechtlichen Beziehungen erteilt hat. Die Aufnahme dieser Verhandlungen wird ehestmöglich erfolgen.
Zur näheren Information lege ich eine Kopie des Vortrags an den Ministerrat bei.
Mit meinen besten Grüßen
*****
BUNDESMINISTERIUM FÜR
EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE
ANGELEGENHEITEN
BMeiA-VA.8.19. 03/0005-1.2/2008
Sechster Zusatzvertrag zum Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zur Regelung von vermögensrechtlichen Beziehungen;
Verhandlungen
Vortrag an den Ministerrat
Grundlage für die Regelung der finanziellen
Beziehungen zwischen der Republik Österreich und der Katholischen
Kirche ist der Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen
Stuhl zur Regelung von vermögensrechtlichen Beziehungen (BGBl. Nr.
195/1960). Zum Zwecke der Wertsicherung sind die in diesem Vertrag vorgesehenen
Leistungen seit 1960 durch den Abschluss von insgesamt fünf
Zusatzverträ-
gen angepasst worden. Der Fünfte Zusatzvertrag wurde 1995 abgeschlossen
(BGBl. Nr. 609/1996). Im Hinblick auf die seit 1995 eingetretene Steigerung des
Verbraucherpreisindexes um mehr als 20 Prozent, ein Wert, der bereits 2006
erreicht wurde, ist die Apostolische Nuntiatur mit Verbalnote vom 7. Dezember
2007 an das BMeiA mit dem Vorschlag herangetreten, in neuerliche Verhandlungen
über eine Anpassung der alljährlichen Leistungen der Republik
Österreich an die Katholische Kirche einzutreten.
Diese Verhandlungen sollen zum Abschluss eines Sechsten Zusatzvertrages zum Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zur Regelung von vermögensrechtlichen Beziehungen führen.
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