BundesratStenographisches Protokoll754. Sitzung / Seite 50

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dass es eine schwierige Gesetzeslage ist. Das kann ich nachvollziehen, weil die Dis­kussionen im Vorfeld schon gezeigt haben, dass der Bereich Kunst und Kultur nicht von jedem im gleichen Rahmen gesehen wird und nicht mit der gleichen Akzeptanz ausgestattet ist wie manchmal erforderlich. Aber Kultur in all ihren Facetten hat in vielen Bevölkerungsschichten einen hohen Stellenwert; auch die Geschichte bestätigt das. Kollege Kampl hat ja bereits einige hervorragende österreichische Künstler aufge­zählt – das kann ich mir also ersparen –, die man auf der ganzen Welt kennt und die auch anerkannt sind. Deshalb hat die Kulturpolitik in unserer Partei auch einen ent­sprechenden Stellenwert. Wir fördern in dem Maße, wie es erforderlich und notwendig ist.

Aber da muss ich Ihnen schon gewaltig widersprechen, denn die Intentionen, die Sie uns hier erzählt haben, gehen an der Materie vorbei. Mit diesem Gesetz wurde bereits im Jahre 2000 ein entsprechender Ausgangspunkt unter dem damaligen Staatssekre­tär und Insider Franz Morak geschaffen, der ja wirklich ein Kenner der Materie ist. Auf­bauend auf dieser Grundlage, die wir damals geschaffen haben, kann man heute das Ganze ausweiten und Möglichkeiten für eine weitere soziale Absicherung von Künstle­rInnen finden.

Es sind, lieber Kollege Breiner, doch wesentliche Verbesserungen; deswegen müssen wir, glaube ich, gemeinsam noch einmal das Gesetz durchlesen, denn dann kommen wir vielleicht auf den gleichen Level, weil, basierend auf dem Gutachten von Dr. Mazal, diese Verbesserungen in diese Gesetzesmaterie mit eingeflossen sind. Kollegin Hladny hat es auch schon ausgeführt: Die zu gewährenden Zuschüsse gelten nun auch für die Kranken- und Unfallversicherung. Das ist aus meiner Sicht einer der ganz wesentlichen Punkte und auch für mich als ArbeitnehmerInnenvertreter ein wichtiger Aspekt, dass hier eine ganze Berufsgruppe eine adäquate soziale Absicherung er­reicht, wie dies auch bei anderen Berufstätigen selbstverständlich ist.

KünstlerInnen mit niedrigem Einkommen werden dazu auch den Höchstzuschuss aus dem Sozialversicherungsfonds von 1 026 € beziehen können. Du (in Richtung des Bundesrates Breiner) hast eben gesagt, Kunst braucht auch Zeit. – Aber die Politik braucht auch Zeit, um entsprechende Maßnahmen zu überlegen, um Maßnahmen um­zusetzen.

Es gibt fünf wesentliche Punkte, die in diesen Gesetzestext mit eingeflossen sind. Un­ter anderem werden bei den Mindesteinkommen auch Stipendien und Förderungsprei­se berücksichtigt, wobei ich der Auffassung bin, eine Erwerbstätigkeit, die im Jahr nicht mehr als 3 758 € ausmacht – das ist die genau Zahl, nicht 3 500 € –, ist zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel. Da gebe ich Ihnen recht.

Was sind heute noch monatlich 313 €? – Diese Grenze ist aber auch bewusst tief ge­zogen und definiert sich sozusagen auch über die Phrase – und ich möchte das wirk­lich unter Anführungszeichen setzen – „brotlose Kunst“.

Bei den Sorgepflichten für Kinder werden die Obergrenzen entsprechend erhöht. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Künstlerbereich.

Bei einer unterjährigen Tätigkeit kommt es zu einer Aliquotierung der Einkommen bei der Untergrenze, die Obergrenze wird hingegen der Wertsicherung unterzogen.

Ein wichtiger Punkt zum Schluss: Bei den Rückforderungsansprüchen – das ist auch ein wesentlicher Aspekt – werden die sozialen Aspekte mit einbezogen, um Härtefälle zu vermeiden.

Kollege Breiner, wir sprechen uns auch ganz klar dagegen aus, dass im Rahmen die­ser Künstlerversicherung eine von eurer Partei, von den Grünen, geforderte Grund­sicherung von 900 € eingeführt wird, weil dies auch eine massive Ungleichbehandlung


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