BundesratStenographisches Protokoll754. Sitzung / Seite 51

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anderer ArbeitnehmerInnen bedeuten würde. Wenn wir jetzt überall diese Mindestsi­cherung diskutieren, die weit, weit darunter liegt, im Bereich von 750 € – die endgültige Zahl wird ja noch festgelegt –, so sind diese 900 € eine wesentliche Ungleichbehand­lung. Dann kommt schnell einmal der Begriff des Staatskünstlers auf. Und neben der Problematik der Administrierbarkeit wehre ich mich auch gegen diese Abqualifizierung, gegen diese Punzierung des Staatskünstlers. Das wollen wir nicht.

Der österreichische Kulturrat, Herr Kollege Breiner, hat Ihrem Grundsicherungsmodell außerdem eine Absage erteilt. Das haben Sie schon mitbekommen, oder? Und der Kulturbeirat ist ja nicht irgendjemand vom Salzamt oder sonst irgendein Gremium, son­dern er befasst sich wirklich mit den Kulturschaffenden. Deshalb ist eure vorliegende Fassung nicht erstrebenswert und auch nicht zielführend, wobei zu sagen ist, dass der Kulturrat sich schon auch ein bisserl verirrt hat in dieser Materie, denn er hat, glaube ich, dieses Gesetzeswerk zum Großteil auch abgelehnt. Darüber kann man denken, was man will – hier sind vielleicht noch ein paar künstlerische Nachhilfestunden erfor­derlich.

Bisher wurden an die Künstlerinnen und Künstler im Rahmen dieser besonderen För­derungen insgesamt 30 Millionen € ausbezahlt, und das ist kein Pappenstiel. Am Ran­de darf ich erwähnen, dass dieser Betrag eben aus den Beiträgen der Kabel- und Sa­tellitenbetreiber kommt, somit für mich eine gerechte soziale Umverteilung zugunsten der KünstlerInnen darstellt; er ist nicht aus dem laufenden Kulturbudget zu berappen. Frau Ministerin Schmied wird hier sicher noch das eine oder andere Wort darüber ver­lieren.

Ich danke Frau Ministerin Schmied, denn mit dieser Novelle ist etwas sehr Positives geschehen, sehr Positives gelungen: Sie führt einen wesentlichen Mehrwert herbei und gibt dem Kunstplatz Österreich und den Künstlerinnen und Künstlern eine zusätzliche Absicherung. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)

11.01


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Spiegelfeld-Schneeburg. Ich erteile ihm dieses.

 


11.01.41

Bundesrat Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg (ÖVP, Oberösterreich): Liebe Frau Präsidentin! Liebe Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte in ein ähnliches Horn stoßen wie mein Vorredner, möchte aber doch einige Aspekte dieser Gesetzesnovelle in den Vordergrund rücken. Ich glaube, es ist eine gute und richtige Novelle. Das Vorhaben – vor ungefähr sechs bis sieben Jahren ist das Gesetz erstmalig eingeführt worden – war, glaube ich, ein Meilenstein; ein Meilenstein auch deshalb, weil man einen Weg zu einer sozialen Absicherung gefunden hat, ohne das allgemeine Kunstbudget zu überfordern und zu fordern, indem man eben eine zusätz­liche Leistung einführen konnte. Das hat der damalige Staatssekretär Franz Morak da­mals, glaube ich, sehr richtig und gut mit den damalig Verantwortlichen gemacht. Das war der eigentliche Sinn und Zweck.

Die Novellierung jetzt ist vorbildlich geschehen; das war auch im Ausschuss deutlich zu spüren. Man hat klug evaluiert. Es kostet jetzt ein bisserl mehr; es geht um 810 000 € im Jahr. Mag jemand sagen, das ist viel Geld – ich glaube, wenn man bedenkt, dass 6 900 Künstler in Zukunft verbesserte Leistungen erhalten können, dann sieht man, wie wichtig dieser Teil ist, wie gut diese verbesserte Absicherung ist. Und – und ich glaube, das ist der entscheidende Punkt – das ist, wie gesagt, eine zusätzliche Leis­tung, die nicht das Kunstbudget belastet.

 


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