BundesratStenographisches Protokoll754. Sitzung / Seite 52

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Lieber Kollege Kampl, natürlich wissen wir, dass Kunst sehr oft brotlos ist und sich dann, wenn ein Künstler berühmt ist, auch entsprechendes Einkommen einstellt, aber wir wissen auch, dass das bei vielen nicht so ist, weshalb wir die Förderung von Kunst und Kultur als eine der wichtigen Säulen eines Kulturlandes sehen. Es ist sicherlich noch vieles zu tun und vieles zu verbessern, aber ich denke, die vorbildliche Art, das über einen Fonds zu tun und auch eine Finanzierung aufzustellen – Fordern ist immer leicht, man muss aber auch überlegen, wo das Geld herkommen soll –, ist das Hervor­ragende an diesem Gesetz, an dieser Absicherung.

Die Verbesserung ist sehr solide erfolgt, und dafür ist Ihrem Team, Frau Ministerin, ganz besonders zu danken. Wir haben eine sehr kluge Novellierung vor uns liegen. Ich meine, ich kann an dieser Stelle den Dank der 7 000 Betroffenen, und es werden viel­leicht auch noch mehr werden, überbringen. Hier ist etwas Vernünftiges geschehen.

Unsere Fraktion wird diesem Gesetz mit Freude zustimmen, mit Dank zustimmen. Es tut mir nur leid, dass wir über einen solch grundsätzlichen Akt der sozialen Absiche­rung nicht einen gemeinsamen, einstimmigen Beschluss fassen können. Aber da bei Gesetzen ja durchaus die Möglichkeit besteht, weiter zu novellieren, um sie eben den Erwartungen in Zukunft anzupassen, finden wir vielleicht doch noch irgendwann einmal einen ganz gemeinsamen Weg. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

11.05


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministe­rin Dr. Schmied. – Bitte.

 


11.05.22

Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Frau Präsidentin! (In Richtung Bundesministerin Dr. Kdolsky:) Liebe Andrea! Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Ich möchte – Herr Abgeordneter Mayer hat die Punk­te schon sehr präzise zusammengefasst – nur aus meiner Sicht noch einmal die ent­scheidenden Verbesserungen ganz kurz ansprechen: Erweiterung Kranken-, Unfallver­sicherung, Mindesteinkommensberechnung, Untergrenzenanpassung, Obergrenzen­anpassung, Stichwort Sorgepflicht für Kinder und – der ganz wichtige Punkt – Rück­forderungsansprüche und wie gehen wir damit um.

Mein großes politisches Ziel, liebe Bundesrätinnen und Bundesräte, habe ich und wer­de ich mit Ihrer Zustimmung heute erreichen, nämlich dass die Härtefälle im Rahmen der Künstlersozialversicherung ab sofort der Vergangenheit angehören. Darüber bin ich sehr, sehr froh.

Eines möchte ich – und da habe ich schon intensivste Gespräche mit Herrn Abgeord­netem zum Nationalrat Zinggl geführt, Herr Abgeordneter Breiner – und muss ich hier einfach betonen: Die Künstlersozialversicherung, das Künstler-Sozialversicherungs­fondsgesetz hat die Förderung selbständig erwerbstätiger Künstler zum Gegenstand. Es handelt sich um Zuschüsse zur Pflichtversicherung nach dem Gewerblichen Sozial­versicherungsgesetz, das heißt: Einkommen muss eine Grundlage sein, um Zuschüs­se zu gewähren. Das große andere Thema, über das wir alle Gespräche führen müs­sen – aber nicht nur, was die Künstlerinnen und Künstler betrifft –, nämlich das große Thema der Grundsicherung, ist mit diesem Gesetz und mit dieser Novelle nicht anzu­packen und daher auch nicht lösbar. Das muss einfach ganz klar ausgesprochen wer­den. Ich möchte das nur noch einmal betonen und unterstreichen.

Sie haben auch darauf hingewiesen, Herr Bundesrat Mayer, dass 30 Millionen € der Berufsgruppe der Künstler und Künstlerinnen zur Verfügung gestellt werden – wenn ich jetzt zusammenrechne, seit Einrichtung des Gesetzes. Es wird in Zukunft aufgrund der Novellierung jährlich noch mehr werden; der Fonds kann das refinanzieren und aufbrin-


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