BundesratStenographisches Protokoll754. Sitzung / Seite 53

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gen, ohne dass mein Kunstbudget dadurch belastet wird. Ich merke aber jetzt, meine Damen und Herren, ganz intensiv, wie mühsam es ist, selbst für jetzt so hoch populäre Themen wie die österreichische Filmwirtschaft zusätzliche Mittel beim Herrn Finanzmi­nister zu erschließen. Ich bin daher froh über jede Quelle, die wir erschließen können, die mich nicht gleich wieder in diese bilateralen Verhandlungssituationen bringt.

Ich möchte diese meine Wortmeldung dazu nutzen, und darf, Frau Präsidentin, das auch tun, mich sehr, sehr herzlich zu bedanken. Dieses Gesetz war wirklich auch in der Vorbereitung eines, das sehr, sehr viele Menschen intensiv beschäftigt hat. Ich möchte Professor Mazal erwähnen, der aus meiner Sicht die Evaluierung und auch Begleitung dieses Entwicklungsprozesses hervorragend bewerkstelligt hat. Ich möchte mich ganz besonders bedanken bei Mag. Stoss und Dr. Schittengruber. Beide Herren haben es sich nicht nehmen lassen, dieses Gesetz bis in die letzte Etappe der Geset­zeswerdung zu begleiten. Ich möchte von dieser Stelle aus meinen großen Dank für die hervorragende, auch ressortübergreifende Zusammenarbeit aussprechen.

Ganz zuletzt: Es ist eine Regierungsvorlage – und es geht nur gemeinsam in einer Koalitionsregierung. Daher bedanke ich mich auch für die außerordentlich gute Koope­ration bei der Erarbeitung, Vorbereitung und auch Argumentierung dieses Gesetzes, das ganz sicher im Interesse der Künstlerinnen und Künstler dieses Landes ist. Gro­ßen Dank auch an Sie, die Sie die Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesräte Ing. Kampl und Mitterer.)

11.09


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen daher zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

11.10.432. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. März 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Kardiotechnikergesetz, das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das MTD-Gesetz, das Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste, das Sanitätergesetz, das Zahnärzte­gesetz, das Zahnärztekammergesetz, das Ärztegesetz 1998, das Hausbetreu­ungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994 und das Bundespflegegeldgesetz geän­dert werden (Gesundheitsberufe-Rechtsänderungsgesetz 2007 – GesBRÄG 2007) (435 und Zu 435 d.B. und 481 d.B. sowie 7901/BR d.B.)

3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. März 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz und das Arzneiwareneinfuhrgesetz geändert wer­den (482 d.B. sowie 7902/BR d.B.)

 


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