80 Prozent der Betreuung wird von Familienmitgliedern geleistet! – Ich glaube – nur damit ich dann nicht wieder höre, dass es um Flickwerk geht –, dass einer der nächsten Schritte sein wird, dass wir uns auch überlegen müssen, wie wir die Familien in der Frage ihrer Betreuungstätigkeiten zu Hause verstärkt unterstützen, denn das ist mir ein wichtiges Anliegen.
Jene aber, die keine Möglichkeit hatten, in der Familie Unterstützung zu finden – und auch das heißt Realitäten zu akzeptieren –, haben bis jetzt illegalerweise Menschen an ihrer Seite gehabt, die ihnen geholfen und die alles gemacht haben. Wir haben nicht gewusst, was sie gemacht haben, weil es nicht einmal bekannt war und weil hier letztendlich sämtliche Tätigkeiten durchgeführt wurden, die notwendig waren.
Es ist ein großer und richtiger Schritt, der gemeinsam mit dem Sozialminister und dem Wirtschaftsminister gemacht wurde, die Legalisierung dieser Situation herbeizuführen, und es war dann natürlich ein wesentlicher Schritt der Gesundheitsministerin, in diesem Zusammenhang die Tätigkeiten zu definieren.
All dies findet in einem schrittweisen Prozess statt, und ich gebe hier sehr gerne zu, dass es auch mir angenehmer gewesen wäre, dieses Gesetzeskonvolut im Herbst gemeinsam mit einer großen Novelle der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe vorzulegen. Es gibt aber – und ich bin dem Souverän verpflichtet – einen Entschließungsantrag der Mitglieder des Nationalrates, der mich beauftragt hat, eine entsprechende gesetzliche Vorgabe vorzulegen, die mit 1. April in Kraft treten kann. Daher wurde das jetzt vorgezogen.
Ich habe mehrfach angekündigt, und bis jetzt sind meinen Ankündigungen immer Taten gefolgt, dass wir mit September die entsprechenden Veränderungen in der Ausbildungsordnung des diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes in Begutachtung geben werden.
Wesentlich ist mir, dass es jetzt in erster Linie um die Möglichkeit geht, im Falle einer legalisierten Betreuung die Unterstützung im Bereich der Hygiene, die Unterstützung im Bereich der Nahrungsaufnahme, die Unterstützung im Bereich jener Tätigkeiten, die bei zu betreuenden Personen anfallen, zu legalisieren.
Dazu gibt es die klare Definition, dass es dadurch keinen neuen Berufsstand gibt, weil es eine direkte Verbindung zwischen dem zu Betreuenden und dem/der BetreuerIn in ganz genau diesem Betreuungsverhältnis geben muss. Und nur in dieser Situation und nach entsprechender Beaufsichtigung, Beauftragung und Kontrolle, inklusive einer Dokumentation, ist es möglich, einzelne über den Betreuungsbereich hinausgehende pflegerische Tätigkeiten auszuüben. – Damit haben wir etwas geschaffen! Auf einmal wissen wir, was gemacht wird, es wird kontrolliert und es wird auch dokumentiert. Das ist bis jetzt nicht der Fall gewesen.
Und noch etwas möchte ich sagen, um die Ängste wieder zu nehmen: Natürlich geht es hier nicht um irgendwelche großen medizinischen Tätigkeiten, sondern es geht zum Teil um das subkutane Spritzen von Medikamenten, die im Bereich der Diabetiker verwendet werden. Das ist ein Gebiet, auf dem die Firmen Gott sei Dank inzwischen Innovationen gemacht haben, damit das jeder Mensch selbst machen kann – nur wenn jemand an Alzheimer oder an Parkinson erkrankt ist, dann hat er ein technisches Problem –, und daher glaube ich nicht, dass sich daraus nach einer entsprechenden Einschulung und unter begleitender Kontrolle ein Problem ergeben wird.
Bleiben wir also in der Realität! Stellen wir fest, dass dieses von der Koalition gemeinsam vorgelegte Paket auf der einen Seite die notwendige Legalisierung und auf der anderen Seite die letztendlich damit verbundenen Kontrollmöglichkeiten, Tätigkeiten zu definieren, umfasst!
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