ermöglicht, damit das Ganze auch rechtlich abgesichert ist. Das ist eine wichtige begleitende Maßnahme zur Qualitätssicherung bei der Fußball-Europameisterschaft.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! In diesem Sinne darf ich mich bei Frau Bundesministerin Kdolsky für die konstruktive, rasche Umsetzung dieser Vorlage herzlich bedanken. Ich glaube, wir schaffen insbesondere in der 24-Stunden-Betreuung eine gute Balance für die Pflegebedürftigen, aber auch für die Betreuungskräfte. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)
11.39
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Dr. Kdolsky. – Bitte, Frau Ministerin.
11.39
Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Bundesrätinnen und Bundesräte! Die vorliegende Sammelnovelle – es ist schon mehrfach darauf hingewiesen worden – bezieht sich auf der einen Seite auf Bezeichnungen, Veränderungen und Anpassungen von EU-Rechtsakten, die nunmehr innerstaatliches Recht werden. Dies gilt vor allem bei Berufsanerkennungen und bei etlichen Berufsgesetzen. Darüber hinaus werden die Lehrgänge in Hebammen- und MTD-Akademien, also den Akademien des medizinisch-technischen Dienstes, laufend in Fachhochschulstudiengänge übergeführt.
Es freut mich natürlich ganz besonders – das ist, so glaube ich, die Seele und das Zentrale dieser Novelle –, dass nunmehr auch die inhaltliche Definition und Regelung der 24-Stunden-Betreuung gesetzlich verankert werden soll.
Es ist mir, weil es anders dargestellt worden ist, vor allem ein Bedürfnis zu sagen, dass es diesbezüglich eine ausgezeichnete Zusammenarbeit des Sozial- und des Gesundheitsministeriums gegeben hat. Es ist nun einmal so, dass dieses Thema ein sehr breites Thema ist, ein Thema, das nicht einem Ressort alleine zugeordnet werden kann, weil es sehr viele unterschiedliche Dimensionen hat. Ich würde fast sagen, es gilt nicht nur „Health in All Policies“, sondern auch „Aging in All Policies“. – Tatsache ist, dass wir in diesem Zusammenhang eine extreme Kooperation zwischen allen Ressorts brauchen werden und deswegen auch viele einzelne Aktivitäten stattgefunden haben.
Was das Gesundheitsressort betrifft, stellt sich natürlich vor allem die Frage: Was darf jemand in der Betreuung und im Umgang mit zu Betreuenden tun? – Lassen Sie mich auch als Fachexpertin diesbezüglich einmal ein paar Dinge zurechtrücken, die sehr, sehr oft verwechselt und vermischt werden.
Auf der einen Seite müssen wir eine klare Unterscheidung zwischen den Bereichen Betreuung und Pflege treffen: Diese werden sehr oft vermischt, und daraus entstehen dann ein bisschen polemisierende Aussagen. Ich habe in manchen Medien sogar gelesen, dass in Zukunft Betreuer IV-Infusionen anhängen dürfen. Ich darf Sie als Ärztin und Intensivmedizinerin darauf hinweisen, dass das nicht einmal Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger dürfen, das ist ausschließlich Ärzten vorbehalten! Daher ist auch hier jegliche Aussage, dass in diese Richtung vorgegangen werden soll, völlig falsch und offensichtlich missinterpretiert.
Auf der anderen Seite müssen wir, so glaube ich, sehr stark auch davon ausgehen, dass in der Realität 80 Prozent der zu Betreuenden von den Familien betreut werden, von den Familien, die wir in dieser Frage viel zu wenig in den Vordergrund stellen, und dass bei diesen 80 Prozent alle Tätigkeiten von Familienmitgliedern gemacht werden. Ich weiß aus persönlicher, aus eigener Erfahrung, dass es Mütter gibt, die ihren krebskranken Kindern dann eben auch Injektionen geben müssen oder wollen, damit diese Kinder zu Hause sein können.
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